Am 19.2.2026 in Weiden

 

 

Als Erinnerungsgruppe Oberpfalz der OMAS GEGEN Rechts müssen wir leider feststellen, dass in der Erinnerungsarbeit hierzulande das Vergessen, Verdrängen und Vertuschen kultiviert wurde. Das betrifft nicht nur die NS-Zeit, wo viele Leute schnell Diskussionen versuchten zu beenden mit dem Satz, dass man endlich über die Sache Gras wachsen lassen muss.

 

Sich nicht erinnern wollen bedeutet aber auch, Zusammenhänge nicht zu erkennen, Warnungen nicht wahrzunehmen. Geschichte wiederholt sich nicht, schon gar nicht 1:1. Aber man kann aus ihr lernen.

 

Beispielsweise lehrt uns die Geschichte, wohin es in der Weimarer Republik führte, dass Judikative, also Justiz oder richterliche Gewalt, und Exekutive, die vollziehende Gewalt wie zum Beispiel Polizei, auf dem rechten Auge blind waren. Die Gefahr durch Rechtsextremisten wurde nicht ernst genommen, übersehen, bagatellisiert. Bis es zu spät und der Faschismus nicht mehr aufzuhalten war. Nein, der Nationalsozialismus fiel nicht vom Himmel und es gab auch nie die sogenannte „Machtergreifung“.

 

Wegbereiter der Nazis waren Hass, Hetze, Gewalt und dass große Teile der Bevölkerung die antisemitische und rassistische Ideologie der Nazis befürworteten. Später vergaß man dann gerne, dass man sein demokratisches Recht auf Wahl genutzt hatte, um die Nazis an die Macht zu bringen.

 

Diese Form der Erinnerungskultur ist gefährlich. Verbrechen, die nicht aufgearbeitet, nicht gesühnt wurden, ermuntern zu neuen Taten. In dieser Phase befinden wir uns. Hass, Hetze, Rassismus, Antisemitismus, allgemeiner Fremdenhass sind wieder in unserer Gesellschaft verankert – und leider auch, dass die Judikative und Exekutive anscheinend wieder auf dem rechten Auge blind erscheint.

 

So erkannte die Bundesregierung von 1990 bis 2000 113 ermordete Menschen als Opfer von Rechtsextremen an, unabhängige Recherchen ermittelten doppelt so viele plus eine hohe Dunkelziffer, weil viele Taten rechtsextremen Motiven nicht zugeordnet und korrekt registriert wurden.

 

Der Anschlag von Hanau am 19. Februar 2020, dem wir heute gedenken, betraf offiziell neun Mitmenschen mit Migrationshintergrund und die pflegebedürftige Mutter des einen Täters.

 

Des einen Täters? Die Judikative und Exekutive ermittelte, wie so oft, einen Einzeltäter für das unglaubliche Verbrechen. Sein Vater, der noch Jahre nach dem Anschlag gegen Überlebende und Angehörige der Opfer Terror ausübte, wurde nie Gegenstand der Ermittlungen. Seine Bedrohungen, Beschimpfungen, Beleidigungen wurden mit ein paar Geldstrafen geahndet, eine Tatbeteiligung nie überprüft. Auch nach Kontaktpersonen, Mitwissern und eventuellen Mittätern des Täters wurde nie gefahndet.

 

Dazu drängten sich weitere Fragen auf. Warum besaß der Täter legal Waffen, obwohl seine Gesinnung bekannt, er bereits im Vorfeld aktenkundig war und die Auflagen zum Waffenbesitz nicht erfüllte? Wieso wurde nicht eingeschritten, als er das Internet für seine rassistischen Verschwörungstheorien nutzte? Weshalb bewertete das BKA noch im März zunächst den Anschlag  als rassistisch motiviert ohne rechtsextreme Ideologie des Täters? Erst nach breiter Kritik an dieser Darstellung stellte BKA-Präsident Holger Münch später doch noch fest, dass die Tat eindeutig rechtsextremistisch durch rassistische Motive sei.

 

Zu diesen Fragen kommen Tatbestände dazu wie ein verschlossener Notausgang in der Arena-Bar und ein defektes Notrufsystem der Polizeistation Hanau, sodass ein Notruf nicht abgesetzt werden konnte. Das forderte konkret Menschenleben. Die schlampige Ermittlungsarbeit der Polizei ließ Zweifel aufkommen, ob überhaupt ein Interesse an der Aufklärung des Anschlags bestand.

 

Auch der Umgang mit Opfern und Angehörigen war sehr zweifelhaft. Sie wurden alleingelassen und kaum bis gar nicht beachtet. Ein Opfer war Ibrahim Akkus, auf den der Täter acht Schüsse abgegeben hatte und der knapp überlebte. Ein einziges Mal wurde er kurz befragt. Das war es.

 

Bis zu dem Anschlag war Ibrahim Akkus ein lebensfroher, mobiler Mensch trotz schwerer Schicksalsschläge, die er in seiner Vergangenheit bewältigen musste. Als Kurden suchten er und sein Bruder 1980 in Deutschland Schutz vor Verfolgung in der Türkei. Der Asylantrag seines Bruders wurde abgelehnt, weil keine Gefahr für ihn in der Türkei festgestellt werden konnte. Kurz darauf ermordete ein faschistischer Mob in der Türkei seinen 19-jährigen Bruder. Er selber erlebte in der Türkei Gewalt und kam deshalb vier Jahre später wieder nach Deutschland, weil er glaubte, hier in Sicherheit leben zu können. Für diese Sicherheit arbeitete er als Maurer deutschlandweit auf Baustellen hart.

 

Durch den Anschlag verlor Ibrahim Akkus seine Mobilität, war als Pflegefall auf einen Rollstuhl angewiesen. Das Trauma, ständig wiederkehrende Ängste, Hilflosigkeit zerstörten seine Lebensfreude. Seine Lebensgefährtin und seine Tochter pflegten ihn bis zuletzt. Seine Lebensgefährtin bemerkte dazu: „Der 19. Februar 2020 hat sein Leben kaputtgemacht – und unser Leben kaputtgemacht“. Hilfen erhielt er kaum. Eine wirklich geeignete barrierefreie Wohnung blieb ein Wunschtraum. Selten fragte ihn jemand, wie es ihm geht, was ihm widerfahren ist. Die fehlende Unterstützung und Einsamkeit ließ ihn verbittern.

 

Am 10. Januar 2026 starb Ibrahim Akkus mit 70 Jahren an den Spätfolgen der Verletzungen, die er bei dem Anschlag erlitten hatte. Zu seinen Lebzeiten erklärte er mal: „Ich hatte das Leben geliebt und jetzt ist es vorbei. Es soll sich nicht wiederholen. Und niemand soll so etwas erleben.“

 

Seine Worte sollten nie vergessen werden und Verpflichtung sein, gegen Fremdenhass, Rassismus, Rechtsextremismus zu kämpfen und für eine vielfältige, bunte, demokratische Gesellschaft einzutreten.

 

Ibrahim Akkus, wir haben dich gehört: „Es soll sich nicht wiederholen. Und niemand soll so etwas erleben.“ Darum stehen wir heute hier, um an dich und die anderen Opfer des Anschlages in Hanau am 19.2.2020 zu erinnern.

 

 

 

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