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Ob es in der mittleren und nördlichen Oberpfalz homosexuelle Frauen während der Weimarer Republik oder NS-Zeit gab, ist bis jetzt nicht bekannt. Vermutlich wären auch sie eher in die Großstädte gezogen, die mehr Möglichkeiten boten, Kontakt zu „Gleichgesinnten“ aufnehmen zu können.
Was männliche homosexuelle NS-Opfer erleiden mussten, wurde inzwischen relativ gut aufgearbeitet und fand inzwischen eingermaßen Aufmerksamkeit. Zahlreiche Betroffene wurden gut recherchiert und sind bekannt. Wie es weiblichen Homosexuellen im Nationalsozialismus erging, wurde dagegen bisher so gut wie gar nicht beachtet und erforscht. Der Grund dafür mag sein, dass auch nach 1945 in den fortbestehenden patriarchlischen Strukturen Frauen keine Rolle spielten.
Im nationalsozialistischen Staat gab es eigentlich keine strafrechtliche Verfolgung weiblicher Homosexualität. Das hätte nämlich bedeutet, dass die Nazis den Frauen eine eigene Sexualität zugestanden hätten. Im nationalsozialistischen Weltbild waren Frauen in erster Linie Gebärmaschinen, die nur ihr Heil im Manne sahen.
In Österreich galt allerdings der Paragraf 129, der „Unzucht mit einer Person desselben Geschlechts“ kriminalisierte und damit auch Frauen traf. Nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 wurde dieser Paragraf im Verhältnis zu Männern vermutlich jedoch relativ selten auf Frauen angewandt. Die Nazis diskutierten allerdings, den §175 auch auf Lesben auszudehnen, wozu es aber nicht kam aufgrund der Frauenrolle im Nationalsozialismus.
Allerdings gingen die Nazis gegen lesbische Lokale, Clubs, Vereinigungen, Zeitschriften wie beispielsweise „Frauenliebe“ oder „Die Freundin“ vor und zerschlugen die lesbische Subkultur der Weimarer Republik. Weibliche Homosexualität galt als „Entartung“. Wer als lesbisch enttarnt wurde, musste damit rechnen, nach der Nazi-Logik als krank eingestuft zu werden. Das bedeutete Einweisung in eine Psychiatrie, was zu dieser Zeit ebenfalls lebensgefährlich war.
Entsprechend groß war der alltägliche Druck durch unentwegte Anfeindungen und Diskriminierung. Viele lesbische Frauen bemühten sich daher, möglichst unauffällig zu sein. Fehlende Treffpunkte trieben homosexuelle Frauen in die Isolation, geheime Treffpunkte mussten immer mit Razzien rechnen. Die soziale Ächtung veranlasste Lesben, Scheinehen einzugehen, in der Regel mit homosexuellen Männern. Es bestand außerdem immer die Gefahr, denunziert zu werden.
Verurteilt wurden Lesben dann meistens wegen anderer Delikte wie zum Beispiel angeblicher abfälliger politischer Äußerungen nach dem sogenannten Heimtückegesetz oder mit KZ-Einweisung als "Asoziale". Wer mit dem Gesetz in Konflikt kam und im Verdacht stand, lesbisch zu sein, musste mit höheren Strafen rechnen.
Es gab aber auch Fälle wie zum Beispiel Elli Smula oder Margarete Rosenberg aus Berlin, die in das KZ Ravensbrück am 30.11.1940 als sogenannte Schutzhäftlinge interniert wurden. Da für die Nazis der §175 nicht für homosexuelle Frauen galt, gab es auch keinen Gerichtsprozess und keine Verurteilung.
Für lesbische Frauen existierte keine Häftlingskategorie wie für die schwulen Männer, sie trugen daher keinen Rosa Winkel, sondern den Roten Winkel als Politische. In den Zugangslisten im KZ war aber eindeutig "lesbisch" als Inhaftierungsgrund vermerkt. Damit standen sie unter spezieller Überwachung. Denn in den Konzentrationslagern waren lesbische Frauen nicht nur geächtet. In der Lagerordnung des KZ Ravensbrück beispielsweise wurde ihnen mit drastischen Arreststrafen gedroht: "...................Wer sich in lespischer Absicht anderen Häftlingen nähert, wer lespische Schweinereien treibt, oder solche nicht meldet, ..................." (Mit der Rechtschreibung hatten Nazis wohl schon immer Probleme) Die Arreststrafen und Prügelstrafen überlebten allgemein viele Häftlinge nicht.
Elli Smula wurde im KZ Ravensbrück laut Aussage der NS-Überlebenden Martha van Och-Soboll vermutlich bereits 1942, nach den Nazi-Papieren am 8.7.1943 ermordet. Sie war mit Sicherheit nicht die einzige, die aufgrund ihrer Homosexualität NS-Opfer wurde. Zu Lesben im Nationalsozialismus besteht dringender Forschungsbedarf.Eine auf der derzeitigen Forschungslage basierende Schlussfolgerung, lesbische Frauen seien von den Nazis nicht verfolgt worden, ist falsch.
Es müsste mehr Historiker*innen wie Anna Hájková und Claudia Schoppmann geben, die zu lesbischen NS-Opfer forschen, damit diese Opfergruppe mehr Beachtung findet und ihnen Gerechtigkeit widerfährt.
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