Bis jetzt sind keine homosexuellen NS-Opfer in der mittleren und nördlichen Oberpfalz bekannt. In Weiden gab es zwar einen stadtbekannten Homosexuellen, der sich aber nie erwischen ließ und dadurch unbeschadet durch die NS-Zeit kam.

 

Möglicherweise gab es früher in unserer Region eine Schwulenszene, denn ab 1806 war Homosexualität in Bayern straffrei, wenn sie einvernehmlich und ohne Gewaltanwendung stattfand und kein „öffentliches Ärgernis“ erregte. Jenseits der Öffentlichkeit interessierte Homosexualität nicht die bayrischen Strafverfolgungsbehörden.

 

Jedoch wurde am 1.1.1872 das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes zum Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches (RStGB). Der §175 des RstGB bezeichnete beischlafähnliche Handlungen zwischen Männern als „widernatürliche Unzucht“ und stellte es unter Strafe. Infolgedessen war Homosexualität auch in Bayern wieder strafbar.

 

 

Spätestens zu diesem Zeitpunkt zogen bayrische Homosexuelle lieber vom Land oder aus kleinen Städten in die Großstädte, wo die Anonymität Schutz bot und es auch eine Schwulenszene gab. Das könnte erklären, warum in der nördlichen oder mittleren Oberpfalz bis jetzt keine homosexuellen NS-Opfer bekannt sind. Es muss aber angenommen werden, dass es sie gegeben hatte.

 

Rainer Hoffschildt, schwuler Aktivist, der sich um die Aufarbeitung der Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus besonders verdient gemacht hat, fand Angaben zu Wilhelm Lamm, der am 20.11.1913 in Frankenthal bei Neunburg vorm Wald geboren wurde. Höchstwahrscheinlich blieb auch Lamm nicht in der Oberpfalz. Ab dem 3.5.1939 war er sechs Jahre lang im Zuchthaus eingesperrt, unter anderem in Kassel. Am 28.4.1945 kam Lamm als "Schutzhäftling" ins KZ Dachau, einen Tag später am 29.4.1945 wurde dieses KZ von der US-Armee befreit. Nach seiner Befreiung lebte Wilhelm Lamm in Stuttgart. In der Nachkriegszeit kam er wieder in die Fänge der Justiz, dazu später mehr.

 

Während der Weimarer Republik gab es immer wieder Versuche, „einfache Homosexualität“ unter erwachsenen Männern zu legalisieren. Sie scheiterten. Gleichzeitig erstellten zu dieser Zeit bereits Polizeibehörden sogenannte „Rosa Listen“ oder „Homo-Listen“, also Datenbestände zu Homosexuellen. Nach der Machtübernahme 1933 dienten sie den Nazis als Grundlage zur gezielten Verfolgung homosexueller Menschen. Die Nazis ergänzten die Datenbestände mit Lichtbildern.

 

Durch Geheimerlass wurde 1934 das Sonderdezernat Homosexualität beim Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa) in der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ eingerichtet.

 

Es kamen bereits 1933 erste Häftlinge aufgrund des §175 in das KZ Dachau. Am 20.10.1934 abends fand bayernweit eine großangelegte Razzia statt. Treffpunkte von Homosexuellen wurden durchkämmt, in München fuhren vor den noch bestehenden einschlägigen Lokalen "Schwarzfischer" und "Arndthof" Gefangenentransportwagen vor und transportierten alle Gäste und Bedienstete ab. In dieser Nacht wurden in Bayern mehrere hundert Menschen festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, in München blieben 24 Männer in Polizeihaft, 54 kamen als „Schutzhäftlinge“ ins KZ Dachau.

 

Im Juni 1935 wurde der §175 verschärft:

 

 

Die Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ bedeutete, dass nun jede Handlung zwischen Männern belangt werden konnte, also auch ein Kuss oder Umarmung. Es genügte bereits der Verdacht auf eine „wollüstige Absicht“ oder eine Verletzung des Schamgefühls. Durch die Verschärfung des §175 verzehnfachten sich Verurteilungen, von 1933 bis 1945 waren über 100.000 Männer datenmäßig erfasst, etwa 50.000 abgeurteilt, circa 15.000 in Konzentrationslager mit dem Rosa Winkel verschleppt. In diesen Zahlen fehlen Homosexuelle, die aus rassischen oder anderen Gründen verfolgt wurden.

 

Homosexuelle, als 175er bezeichnet, standen auf der untersten Stufe der Häftlingshierarchie. Abwertung bekamen sie auch von politischen Häftlingen zu spüren, welche sich durch ihre Anwesenheit beleidigt fühlten, weil sie darin wiederum eine Herabwürdigung ihres Widerstandes sahen. In der Regel hatten die Häftlinge mit dem Rosa Winkel keine Chance, Funktionshäftlinge zu werden und blieben folglich den härtesten Zwangsarbeiten zum Beispiel im Steinbruch ausgesetzt.

 

Die Nazi-Gerichte stuften viele homosexuelle NS-Opfer als „Kriegstäter“ ein. Es wurde ihnen unterstellt, dass sie sich mit der Verurteilung nach §175 vor dem Kriegsdienst drücken wollten. Man hielt sie in Haft, die Verbüßung der eigentlichen „Strafe“ sollten sie jedoch erst nach Kriegsende ableisten. Das hatte weitreichende Folgen. Der Tag der Befreiung wurde für sie keine Befreiung. Verurteilte Kriminelle blieben in Haft, wenn sie ihre „Strafe“ nicht abgesessen hatten. In der BRD galten die §§ 175 und 175a der Nazis bis 1969, somit galten Homosexuelle bis dahin weiterhin als Kriminelle.

 

Der in der Oberpfalz geborene Wilhelm Lamm ist ein Beispiel, wie in der Nachkriegszeit mit homosexuellen NS-Opfern umgegangen wurde. Er hatte zwar das Glück, bereits nach einem Tag im KZ Dachau befreit zu werden. Doch nach den sechs Jahren Zuchthaus stand er vor dem Nichts. Als er ins KZ Dachau überstellt worden war, stand auf seiner Häftlingskarte, dass er Medizinstudent sei und wegen §175 da wäre. Das Amtsgericht Stuttgart stellte aber am 11.12.1946 fest, dass er von Beruf Schiffsschlosser war. Offenbar unterlief der Bürokratie im KZ Dachau einige Stunden vor ihrem Ende Fehler. Eventuell war ja auch die Zuordnung der Häftlingskategorie fehlerhaft. Doch das wurde nicht überprüft.

 

Vom Amtsgericht Stuttgart wurde Wilhelm Lamm wegen Rückfallbetrugs in Tateinheit mit Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung verurteilt, weil er sich bei der KZ-Betreuungsstelle und dem städtischen Wohlfahrtsamt als politischer KZ-Häftling ausgab. Aufgrund dessen erhielt er Unterstützungsleistungen, die er mit Sicherheit dringendst benötigte. Das Amtsgericht urteilte nach der bestehenden Gesetzeslage. Politische KZ-Häftlinge erhielten Unterstützung, Kriminellen, zu denen zu dieser Zeit auch Homosexuelle gehörten, standen keinerlei Hilfen zu.

 

Anträge von Homosexuellen auf Entschädigung oder Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht wurden generell abgelehnt. Für die Nachkriegsjustiz waren sie Sittlichkeitsverbrecher. Viele Betroffene stellten daher auch erst gar keine Anträge, tauchten lieber ab, versuchten, nicht aufzufallen, gingen Scheinehen ein, wagten nicht, zu ihrer Sexualität zu stehen, schwiegen. Wem das nicht gelang, riskierte als NS-Opfer nach 1945 von den denselben Richtern wegen §175 verurteilt zu werden, die sie bereits zur Nazizeit abgeurteilt hatten (siehe Karl Gorath).

 

1969 und 1973 gab es in der BRD halbherzige Reformen zum §175, der erst 1994 wirklich aufgehoben wurde. Die DDR kehrte 1950 zum alten §175 von 1872 zurück, 1968 kam §151, der gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen bestrafte, und 1988 wurde auch der Paragraf gestrichen.

 

Am 6.12.2000 leitete der Bundestag "schon" eine Rehabilitierung schwuler NS-Opfer ein und hob 2002 pauschal die Urteile der Nazis nach § 175 in der NS-Fassung von 1935 auf. Dieser Schritt bedeutete einerseits eine späte Gerechtigkeit, andererseits blieb angesichts des Zeitpunktes ein bitterer Nachgeschmack. Die meisten Betroffenen waren bereits verstorben und konnten daher keine Entschädigungsansprüche mehr stellen. Diese sehr späte Rehabilitierung kostete den deutschen Staat nichts, das Eingeständnis des Unrechts gab es quasi zum Nulltarif. 

 

Wilhelm Lamm nutzte seine Rehabilitierung gar nichts, denn das Amtsgericht Stuttgart hatte ihn 1946 zusätzlich kriminalisiert. Als 175er war er rehablitiert. Als Betrüger blieb er vorbestraft, obwohl nie überprüft wurde, ob er wirklich wegen §175 oder aus politischen Gründen inhaftiert war. Eine Verwechslung war ja nicht ausgeschlossen angesichts der Berufsbezeichnung auf seiner Häftlingskarte. Und es war auch nicht abwegig, dass er aus politischen Gründen in das KZ kam, denn auch Schwule betätigten sich politisch. 

 

Wir danken Rainer Hoffschildt für seine Recherche zu Wilhelm Lamm und "Der Liebe Wegen" von Rosa Hilfe Freiburg e. V. und Weissenburg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

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