|
Bis jetzt sind keine homosexuellen NS-Opfer in unserer Region bekannt. In Weiden gab es zwar einen stadtbekannten Homosexuellen, der sich aber nie erwischen ließ und dadurch unbeschadet durch die NS-Zeit kam.
Vielleicht gab es früher in unserer Region eine Schwulenszene, denn ab 1806 war Homosexualität in Bayern straffrei, wenn sie einvernehmlich und ohne Gewaltanwendung stattfand und kein „öffentliches Ärgernis“ erregte. Homosexualität jenseits der Öffentlichkeit interessierte somit die bayrischen Strafverfolgungsbehörden nicht.
Doch am 1.1.1872 wurde das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches (RStGB). Der §175 bezeichnete beischlafähnliche Handlungen zwischen Männern als „widernatürliche Unzucht“ und stellte es unter Strafe, also war Homosexualität auch in Bayern wieder strafbar.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt zogen bayrische Homosexuelle lieber vom Land oder aus kleinen Städten in die Großstädte, wo die Anonymität Schutz bot und es auch eine Schwulenszene gab. Das könnte erklären, warum in der nördlichen oder mittleren Oberpfalz bis jetzt keine homosexuellen NS-Opfer bekannt sind, obwohl es sie gegeben haben dürfte. Rainer Hoffschildt, schwuler Aktivist, der sich um die Aufarbeitung der Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus besonders verdient machte, konnte Wilhelm Lamm ermitteln, der am 20.11.1913 in Frankenthal bei Neunburg geboren wurde. Auch er blieb höchstwahrscheinlich nicht in der Oberpfalz. Ab dem 3.5.1939 war er sechs Jahre lang im Zuchthaus, unter anderem in Kassel. Am 28.4.1945 kam Lamm als "Schutzhäftling" ins KZ Dachau, einen Tag später am 29.4.1945 wurde dieses KZ von der US-Armee befreit. Nach seiner Befreiung lebte Wilhelm Lamm in Stuttgart. In der Nachkriegszeit kam er wieder mit dem Gesetz in Konflikt, dazu später mehr.
Während der Weimarer Republik gab es immer wieder Versuche, „einfache Homosexualität“ unter erwachsenen Männern zu legalisieren. Sie scheiterten. Gleichzeitig erstellten zu dieser Zeit bereits Polizeibehörden sogenannte „Rosa Listen“ oder „Homo-Listen“, also Datenbestände zu Homosexuellen. Nach der Machtübernahme 1933 dienten sie den Nazis als Grundlage zur gezielten Verfolgung homosexueller Menschen. Die Nazis ergänzten die Datenbestände mit Lichtbildern.
Durch Geheimerlass wurde 1934 das Sonderdezernat Homosexualität beim Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa) in der „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ eingerichtet.
Es kamen bereits 1933 erste Häftlinge in das KZ Dachau durch den §175. Am 20.10.1934 abends fand bayernweit eine großangelegte Razzia statt. Treffpunkte von Homosexuellen wurden durchkämmt, in München fuhren vor den noch bestehenden einschlägigen Lokalen "Schwarzfischer" und "Arndthof" Gefangenentransportwagen vor und transportierten alle Gäste und Bedienstete ab. In dieser Nacht wurden in Bayern mehrere hundert Menschen festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, in München blieben 24 Männer in Polizeihaft, 54 kamen als „Schutzhäftlinge“ ins KZ Dachau.
Im Juni 1935 wurde der §175 verschärft:
Die Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ bedeutete, dass nun jede Handlung zwischen Männern belangt werden konnte, also auch ein Kuss oder Umarmung. Es genügte bereits der Verdacht auf eine „wollüstige Absicht“ oder eine Verletzung des Schamgefühls. Durch die Verschärfung des §175 verzehnfachten sich Verurteilungen, von 1933 bis 1945 waren über 100.000 Männer datenmäßig erfasst, etwa 50.000 abgeurteilt, circa 15.000 in Konzentrationslager mit dem Rosa Winkel verschleppt. In diesen Zahlen fehlen Homosexuelle, die aus rassischen oder anderen Gründen verfolgt wurden.
In der Häftlingshierarchie standen Homosexuelle, als „175er“ bezeichnet, auf der untersten Stufe. Viele politische Häftlinge fühlten sich durch ihre Anwesenheit beleidigt, sahen darin eine Herabwürdigung ihres Widerstandes. In der Regel hatten die Häftlinge mit dem Rosa Winkel keine Chance, Funktionshäftlinge zu werden und blieben den härtesten Zwangsarbeiten zum Beispiel im Steinbruch ausgesetzt.
Viele homosexuelle NS-Opfer stuften die Nazi-Gerichte als „Kriegstäter“ ein. Es wurde ihnen unterstellt, dass sie sich mit der Verurteilung nach §175 vor dem Kriegsdienst drücken wollten. Man hielt sie in Haft, aber die eigentliche „Strafe“ sollten sie erst nach Kriegsende verbüßen. Das hatte weitreichende Folgen. Der Tag der Befreiung wurde für sie keine Befreiung, denn wer seine „Strafe“ nicht verbüßt hatte, blieb in der Nachkriegszeit als Krimineller in Haft. Denn in der BRD galten die §§ 175 und 175a der Nazis bis 1969.
Der in der Oberpfalz geborene Wilhelm Lamm ist ein Beispiel, wie in der Nachkriegszeit mit homosexuellen NS-Opfern umgegangen wurde. Er hatte zwar das Glück, nach einem Tag im KZ Dachau befreit zu werden. Doch nach sechs Jahren Zuchthaus stand er vor dem Nichts. Als er ins KZ Dachau überstellt wurde, stand auf seiner Häftlingskarte, dass er Medizinstudent sei und wegen §175 da wäre. Das Amtsgericht Stuttgart stellte aber am 11.12.1946 fest, dass er von Beruf Schiffsschlosser war. Offenbar unterlief der Bürokratie im KZ Dachau einige Stunden vor ihrem Ende Fehler. Es könnte ja auch sein, dass eventuell ein Fehler bei der Häftlingskategorie passiert war. Das wurde aber nicht überprüft. Vom Amtsgericht Stuttgart wurde Wilhelm Lamm wegen Rückfallbetrugs in Tateinheit mit Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung verurteilt, weil er sich bei der KZ-Betreuungsstelle und dem städtischen Wohlfahrtsamt als politischer KZ-Häftling ausgab. Dadurch bekam er Unterstützungsleistungen, die er mit Sicherheit dringendst benötigte. Als Krimineller, denn das war er zu dieser Zeit als Homosexueller nach Ansicht des Amtsgerichtes, standen ihm aber keinerlei Hilfen zu.
Anträge von Homosexuellen auf Entschädigung oder Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht wurden generell abgelehnt. Für die Nachkriegsjustiz waren sie Sittlichkeitsverbrecher. Viele Betroffene stellten daher auch erst gar keine Anträge, tauchten lieber ab, versuchten, nicht aufzufallen, gingen Scheinehen ein, wagten nicht, zu ihrer Sexualität zu stehen, schwiegen. Wem das nicht gelang, hatte als NS-Opfer eine große Chance, nach 1945 von den gleichen Richtern wegen §175 verurteilt zu werden, die sie bereits zur Nazizeit abgeurteilt hatten (siehe Karl Gorath).
1969 und 1973 gab es in der BRD halbherzige Reformen zum §175, der erst 1994 wirklich aufgehoben wurde. Die DDR kehrte 1950 zum alten §175 von 1872 zurück, 1968 kam §151, der gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen bestrafte, und 1988 wurde auch der Paragraf gestrichen.
Am 6.12.2000 leitete der Bundestag schon eine Rehabilitierung schwuler NS-Opfer ein und hob 2002 pauschal die Urteile der Nazis nach § 175 in der NS-Fassung von 1935 auf. Dieser Schritt bedeutete eine späte Gerechtigkeit, fiel aber leicht, denn ihn gab es zum Nulltarif, da die meisten Betroffenen bereits verstorben waren und daher keine Entschädigungsansprüche mehr stellen konnten. Wilhelm Lamm nutzte es gar nichts, denn das Amtsgericht Stuttgart hatte ihn 1946 zusätzlich kriminalisiert.
Wir danken Rainer Hoffschildt für seine Recherche zu Wilhelm Lamm und "Der Liebe Wegen" von Rosa Hilfe Freiburg e. V. und Weissenburg e.V.
Kostenlose Webseite von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |

