Herr Oberstudiendirektor Martin Abt trat die Nachfolge von Herrn Hecht als Schulleiter an, Studiendirektorin Bettina Pachter wurde stellvertretende Schulleiterin für Herrn Weidinger, der aus Altersgründen ausschied. Mit dem Arbeitsgericht Bayreuth war vereinbart, dass ich meine persönlichen Sachen aus der Schule bis zum 30.6.2019 abhole und die Schlüssel abgebe. Das tat ich. Zu diesem Zeitpunkt bestand also noch ein Angestelltenverhältnis.
Frau Pachter, die ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht kannte, nutzte meinen Versuch, an meine persönlichen Sachen zu gelangen, dazu, mich wie eine Verbrecherin zu behandeln, mir meine persönlichen Sachen aus meinem Lehrerfach wegzunehmen und darin wieder einzuschließen. Außerdem erhielt ich von ihr, obwohl im Angestelltenverhältnis, Hausverbot ohne weitere Begründung. Nachdem mir die Schlüssel abgenommen wurden, wurde ich der Schule verwiesen ohne mein persönliches Eigentum.
Schreiben an das Arbeitsgericht am 16.7.2019
An das Arbeitsgericht Bayreuth Ludwig-Thoma-Straße 7 95447 Bayreuth
1 Ca 43/19 Rechtsstreit Heidrun Dreyling-Riesop ./. Freistaat Bayern v.d.d. Staatsministerium der Finanzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Beklagte scheint keinerlei Interesse zu haben, sich an die Vereinbarungen des Vergleiches zu halten.
1. Ich habe immer noch kein sachliches Arbeitszeugnis (ohne Personenbeschreibung und mit Auflistung aller erfüllten Arbeitsaufgaben). Es folgte bis heute keine Reaktion. Durch das fehlende Zeugnis kann ich mich nicht bewerben.
2. Das Formular des Arbeitsamtes wurde bis zum heutigen Tage nicht ausgefüllt und zurückgesendet. Damit kann mein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bearbeitet werden. Da ich mich nicht bewerben und mein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bearbeitet werden kann, stehe ich momentan mittellos da.
3. Bei der vereinbarten Schlüsselübergabe erhielt ich Hausverbot ohne Begründung, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch im Beschäftigungsverhältnis stand. Meine persönlichen Sachen wurden mir weggenommen und weggesperrt. Bis jetzt gab es keine Reaktion, ob und wie man mir meine persönliche Habe zukommen lassen will.
4. Bis zum heutigen Tage erhielt ich keine Abrechnung, geschweige denn die vereinbarte Abfindung.
Ich bitte um Fristsetzung bis zum 31.7.2019.
Mit freundlichen Grüßen
H. Dreyling-Riesop
Das erste sogenannte Arbeitszeugnis war eine Frechheit und beinhaltete die Lügen der Frau Ursula Tschirner, unterzeichnet von Martin Steiner, Regierungsdirektor für das Sachgebiet 43, Schulpersonalrecht, Regierung Oberfranken. Es wurde anscheinend Zeit für die nächste Frechheit von Herrn Steiner:
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2019 um 14:13 Uhr Betreff: Ihr Schreiben ans Gericht vom 16.07.; Ihre Sachen in der Schule
Sehr geehrte Frau Dreyling-Riesop, in Ihrem Schreiben ans Gericht vom 16.07.2019, das mich diese Woche erreicht hat, beklagen Sie sich, dass Sie bis heute noch kein ordentliches Arbeitszeugnis erhalten hätten. Ein Zeugnis, das Ihre Rügen gegen die Erstfassung berücksichtigt, steht kurz vor der Fertigstellung. Sie verlangen nun ein Zeugnis "ohne Personenbeschreibung". Heißt das, dass Sie ein sog. "einfaches Arbeitszeugnis" erhalten wollen, d.h. ein Zeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung einschließlich einer Beschreibung der von Ihnen ausgeführten Tätigkeiten, aber keine Bewertung Ihrer dienstlichen Leistungen und Ihres dienstlichen Verhaltens enthält? Auf Antrag würden Sie ein solches einfaches Arbeitszeugnis von uns erhalten.
Die von Ihnen verlangte Aufstellung des Arbeitsamtes wurde, wie uns das hierfür zuständige Landesamt für Finanzen mitgeteilt hat, von diesem am 22.07.2019 erstellt. Nach Mitteilung des Landesamts für Finanzen wird die Abfindung Ende Juli ausgezahlt werden. (Der "Lauf" für die Junigehälter war beim LfF schon Anfang/Mitte Juni, also zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses schon durch.) Hierüber werden Sie in Kürze auch eine Mitteilung von dort erhalten.
Zu Ihren Büchern, sonstigen Arbeitsmitteln etc., die noch in der Schule liegen bzw. stehen: Nachdem das doch wesentlich mehr Sachen und teils auch viel größere Gegenstände sind, als ursprünglich angenommen werden konnte, ist es in der Tat untunlich und nicht zumutbar, Ihnen diese Dinge zuzusenden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit der Schule auf einen Termin zu einigen, zu dem Sie die Sachen abholen können. Ich habe der Schule geraten, die Sachen in den Keller zu räumen, wenn sich eine Einigung nicht erzielen lässt. Wann man sie dann ggf. wegwerfen könnte, müsste man sehen.
Zum Thema Hausverbot: Unabhängig davon, ob und mit welchem Inhalt ein solches verhängt wurde (ich bitte um Verständnis, dass mich das nicht interessiert), können Sie selbstverständlich in die Schule kommen, wenn Sie das mit der Schulleitung vereinbart haben. Ich halte es daher für wenig sinnvoll, dass Sie der Schule in diesem Zusammenhang den Hausfriedensbruch-Paragrafen präsentieren. Ich darf anregen, dass Sie Ihre Position selbstkritisch prüfen.
Mit freundlichen Grüßen Martin Steiner
Ich denke, dass es einem Herrn Steiner an selbstkritischem Verhalten fehlt und zwar erheblich. Das scheint aber in der oberfränkischen und bayrischen Regierung anzukommen. Nach meiner Intervention bekam ich endlich ein neutrales Arbeitszeugnis, dass so bei mir ankam:
Als ich den Zustand des Zeugnisses bemängelte: Keine Entschuldigung, kein neues Zeugnis. Daraus schließe ich, dass dieses Zeugnis absichtlich so verschickt wurde oder dass die Regierung Oberfranken grundsätzlich Urkunden derart verschickt, was Rückschlüsse auf Ordnungssinn und Sauberkeit dieser Behörde zulässt.
Der Zoff um mein persönliches Eigentum ging weiter - über Monate hinweg. Die Regierung Oberfranken, Regierungsdirektor Martin Steiner und der neue Schulleiter Martin Abt fühlten sich außerstande, mir mein persönliches Eigentum zuzustellen. Ich sollte es selber abholen, trotz Hausverbot, was selbstverständlich nicht zurückgenommen wurde. Angeblich würde ich bei der Abholung keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen - dann hätte man ja auch für den Zeitraum der Abholung das Hausverbot zurücknehmen können. Das passierte aber nicht. Mein Rechtsanwalt und ich waren uns einig, dass generell Schulvertretern nicht getraut werden kann, wenn sie offensichtlich hemmungslose Lügen tolerieren.
Email 18.1.2020 an Herrn Abt
Sehr geehrter Herr Abt,
erstens war ich in der Schule, um meine Sachen abzuholen. Mir wurden meine persönlichen Sachen weggenommen und eingeschlossen. Das Verhalten mir gegenüber entsprach einem Verhalten gegenüber einer Kriminellen. Im Klartext: Verhaltensmäßigkeit und Neutralität wurden seitens der Schulleitung mir gegenüber nicht gewahrt.
Zweitens wurde gegen mich ein Hausverbot zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, als ich noch im Angestelltenverhältnis war. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Rechtsabteilung, ob und unter welchen Umständen so etwas möglich ist.
Drittens wurde meine Kündigung auf Lügen von Frau Tschirner aufgebaut. Bis heute erreichte mich keine Entschuldigung und öffentliche Richtigstellung ihrer Aussagen. Leider erkannte die Staatsanwaltschaft Bayreuth kein öffentliches Interesse an der Strafanzeige gegen diese Lügnerin und dem Hinweis, sie sei bisher straffrei und wegen gleichartiger Tat bislang nicht in Erscheinung getreten. Die weitere Begründung der Staatsanwaltschaft, dass der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Verletzten nicht gestört sei, sehe ich anders.
Viertens stelle ich fest, dass die Lügnerin noch befördert wurde und ihre Lügen über meine Person gedeckt werden. Daher wäre es reine Dummheit meinerseits, ihrer großzügigen Zusicherung, keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Glauben zu schenken.
Es ist ja sehr löblich, dass Sie die Gegebenheiten aus der Vorzeit zur Zufriedenheit aller abwickeln möchten. Bei „aller“ sind wohl alle bis auf meine Person gemeint. Im Übrigen haben auch Jugendliche in der Ausbildung ein Recht darauf, zu erfahren, von was für Personen sie unterrichtet werden. Das erzieht zu Zivilcourage und hinterfragt Obrigkeitshörigkeit.
Sie beenden die Auseinandersetzung am schnellsten, wenn Sie mir meine Sachen, wie gefordert, am 31.Januar 2020 in der Zeit von 8°° bis 16°° h in Floß, Hardtheim 18, zustellen. Ich bin mir auch ganz sicher, dass in der Regierung Oberfranken ein geeignetes Fahrzeug gefunden werden kann, ansonsten müssten Sie eins mieten. Dass das bisher nicht geschehen ist, werte ich dahin, dass mein Misstrauen gerechtfertigt ist.
Mit freundlichen Grüßen H. Dreyling-Riesop
Das Geplänkel ging weiter, an meine Sachen kam ich nicht. Und auch die bayrische Landesregierung sah offenbar keine Veranlassung, tätig zu werden, denn auf meine Email wurde einfach nicht reagiert.
An Bürgerbeauftragten Herrn Holetschek Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayrisches Landesamt für Schule Regierung Oberfranken
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wird seit Juni 2019 mein persönliches Eigentum vom Land Bayern vorenthalten, was ich als Lehrkraft für Pflegeberufe im Beruflichen Schulzentrum Bayreuth, Berufsfachschule für Sozialpflege, jahrelang zu Unterrichtszwecken kostenlos zur Verfügung stellte. Auf den Vorschlag der Schulleitung, die Sachen persönlich abzuholen, konnte ich nicht eingehen, da selbige Schulleitung mir gegenüber ungerechtfertigt ein Hausverbot aussprach. Den Vorschlag der Schulleitung, mir mein persönliches Eigentum zuzustellen, kam die Schule nicht nach. Kündigung und Hausverbot fußten auf dreisten Lügen der damaligen Studienrätin und Fachbereichsleitung, heutige Studiendirektorin und Fachbetreuung, Ursula Tschirner. Ihre Lügen wurden von Martin Steiner, Regierung von Oberfranken, Schulpersonalrecht, ungeprüft weiterverbreitet. Nach meinem persönlichen Empfinden gibt es nur zwei Erklärungen dafür: entweder, dass der Mann intellektuell eingeschränkt ist und die offensichtlichen Lügen deshalb nicht erkannte, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte. Oder dass er sich aus persönlichen Gründen von Frau Tschirner gegen mich benutzen ließ, was ich für wahrscheinlicher halte. Das wäre allerdings ein Beispiel für „Mauscheleien“ in der Regierung Oberfranken, die die bayrische Regierung insgesamt in ein schlechtes Licht rückt, was ja wohl kaum im Interesse der Regierung liegen kann. Letzten Endes sind mir seine Beweggründe egal, was mir aber nicht gleichgültig ist, dass Herr Steiner die Zustellung meines persönlichen Eigentums bis zum heutigen Tage verweigert (Anlage Email vom 24. Juli 2019). Angesichts der Lügen von Frau Tschirner und des Umgangs damit seitens Schule und Regierung Oberfranken ist es ausgeschlossen, dass ich meine Sachen persönlich abhole, um eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu vermeiden. Auf anderweitige Auskünfte verlasse ich mich verständlicherweise nach der Vorgeschichte nicht. Außerdem war ich dazumal innerhalb der vom Arbeitsgericht Bayreuth vereinbarten Frist in der Schule zur Abholung, wo mir beispielsweise mein persönliches Eigentum von Frau Studiendirektorin Bettina Pachter weggenommen und weggeschlossen wurde. Nach Beratung mit meinem Rechtsanwalt setze ich einen letztmaligen Termin. Am 31.Januar 2020 wird mir mein persönliches Eigentum in der Zeit von 8°° bis 16°° h in Floß, Hardtheim 18, zugestellt. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, sehe ich mich gezwungen, Anzeige wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung gegen die Regierung Oberfranken, somit auch das Land Bayern, zu erstatten.
Hochachtungsvoll
H. Dreyling-Riesop (Lehrkraft für Pflegeberufe)
Ich hatte genug mit meiner stressbedingten Autoimmunerkrankung und Hypertonie zu kämpfen (in der Schule hatte ich übrigens kerngesund angefangen zu arbeiten) und wollte die Sache endlich beenden, möglichst friedlich, um die Geschichte endlich abhaken zu können. Schließlich erklärten sich zwei ehemalige Schülerinnen bereit, meine Sachen abzuholen. Am 20.2.2020 war es endlich so weit. Die ehemaligen Schülerinnen wurden sehr eigenartig empfangen, obwohl sie in der Schule bestens bekannt waren, musste sich eine ausweisen. Das, was sie an meinen Sachen ausgehändigt bekamen, erinnerte eher an einen Umzug, Kisten über Kisten, die beiden Pkw´s der ehemaligen Schülerinnen waren brechend voll. Unnötig zu erklären, dass sie sich alleine mit den Sachen abbuckeln mussten, da niemand half. Hilfsbereitschaft und Benehmen scheint ein Fremdwort für deutsche Beamte zu sein. Die Menge der Sachen war nicht zu erklären, denn Herr Abt bekam vorher eine Liste von mir.
Sehr geehrter Herr Abt,
bedauerlicherweise war die Schulleitung wohl nicht ausreichend informiert. Es dürfte aber bekannt sein, dass ich an der Schule mehr als eine Woche gearbeitet hatte. Es wäre also schön gewesen, wenn sich die Schulleitung im Vorfeld informiert hätte.
Die Terminvereinbarung ist erledigt aufgrund meines Hausverbotes. Ich pflege keine Gebäude aufzusuchen, in denen ich Hausverbot habe, zumal für mich die Befürchtung nach meinen bisherigen Erfahrungen besteht, dass der Termin genutzt wird, gegen mich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erwirken.
Ich habe jetzt erst einmal eine Liste von den Dingen, die mir eingefallen sind. Es dürfte aber nicht schwer fallen, in Zusammenarbeit mit den Kollegen meine Sachen zu identifizieren. Außerdem gibt es ja auch Inventarlisten. Notfalls könnte man ja auch die "Insider" befragen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Dreyling-Riesop
Filme Ziemlich beste Freunde (Querschnittlähmung) Honig im Kopf (Demenz) Mein Vater (Demenz) Einer flog über das Kuckucksnest (Psychiatrie) Margarete Steiff (Körperbehimderung) Licht im Dunkeln (Helen Keller: blind , taub, Luxusverwahrlosung) Die Wendeltreppe (Mutismus, PTBS) Vincent will Meer (Tourette-Syndrom) Rain Man (Autismus) Gottes vergessene Kinder (Gehörlosigkeit) Ein Kind wartet (GB) Schatten der Vergangenheit (Down-Syndrom) K-PAX – Alles ist möglich (Dissoziation, Multiple Identitätsstörung) Alles ist möglich (Mehrfachbehinderung) Mein Freund auf vier Pfoten (Autismus, Therapiehunde) Flucht und Vertreibung 1 + 2 (PTBS)
Titel entfallen: Ein Film über Essstörungen, Sexualität im Alter und Sterben
Es waren noch mehr DVD´s, die ich nicht alle im Kopf habe. Dazu kommen Anatomie-Filme. Auf den meisten Filmen, nicht auf allen, steht mein Name. Die Mehrzahl müsste im Vorbereitungsraum sein, Schrank neben der Tür. Es könnten auch Filme in der Küche der Sozialpflege in den weißen Schränken sein. Da auch Kollegen die Filme gerne nutzten, weiß ich nicht, wo sie zurückgestellt wurden. Meines Wissens nach hatte nur Frau Brey dort ebenfalls Filme, es dürfte also nicht schwer sein, meine Filme auszusortieren. Meines Wissens waren auch noch Fachbücher von mir in der Schule, da habe ich aber momentan keinen Überblick.
Im Pflegeraum (brauner Schrank) und in der Küche der Sozialpflege / weiße Schränke: Laptop (Oldtimer) mit Kabel und Disketten Plattenspieler (Von einem Projekt zu den 50er Jahren), Schallplatten Spiel „Werbung“ (Beispiel für selbstgemachte Spiele) Auf dem Karton steht mein Name Büromaterial Dekomaterial für jahreszeitliche Feste
Biographisches Material Fotoalben Küchengeräte (Sahneschläger, alter Fleischwolf, etc (untere Schublade neben der Tür) Mehrere Sammelgedecke/Sammeltassen aus den 50er Jahren (Kaffee-, Essservice gehören mir nicht, die kamen von der Bekannten von Frau Tschirner)
Schreibtisch Pflegeraum Magnete, Champion-Karten, Schreibutensilien, Maus
Pflegeraum Rollstuhl (schwarz, gemusterter Stoff über Armlehnen), wurde für Rollstuhlprojekte benötigt, da nicht genug Rollstühle vorhanden waren, gehört meinem Mann und er möchte ihn wieder haben Stoffaffe von Steiff (Maskottchen) Hühnergott (Fensterbrett) Blumentopf: "Geldbaum" (Crassula ovata)
Nachtrag: Ich bitte darum, meine Sachen aus dem Lehrerfach auf persönliche Sachen zu beschränken und den Inhalt ohne Reklame herzusenden oder mit Schulunterlagen, die in die Schule gehören.
Hochachtungsvoll H. Dreyling-Riesop
Nachdem ich die ersten Kisten gesichtet hatte, war ich sprachlos über diese Frechheit.
Sehr geehrter Herr Abt!
Ich danke für die Übergabe der Gegenstände aus dem Beruflichen Schulzentrum Bayreuth. Leider musste ich feststellen, dass Sie sich keineswegs an meine Liste, in der mein persönliches Eigentum aufgeführt war, gehalten haben.
Eigentum Land Bayern:
Beilagen zur Zeitschrift Demenz: DVD´s, biografisches Material, Fach LUL, nicht meine Fächer.
Ich muss feststellen, dass mit dem Eigentum des Landes Bayern nicht sonderlich pfleglich umgegangen wird und die Schule sich offenbar nicht an wirtschaftlichen Aspekten orientiert. Das wäre dann Ihr Privatvergnügen, wenn nicht all diese Verschwendung und fehlende Nachhaltigkeit zu Lasten der Steuerzahler geht. Trödel und Ramsch:
Sogar Kataloge der Hauswirtschaft schickten Sie mir.
Mal auf das Erscheinungsjahr geachtet? Da war ich noch gar nicht an der Schule.
Altpapier:
Nicht meine Schrift (Kolleginnen sollten nach Jahren gemeinsamer Arbeit meine Schrift kennen; außerdem Kopien aus anderer Fachliteratur – so etwas hatte ich noch nie benutzt aufgrund der Probleme mit dem Urheberrecht, was Kollegen in der Regel aber nicht beachten und was ich missbillige, da selber Autorin. Die Schrift ist eindeutig nicht meine, langjährige Kolleginnen müssten wissen, wem sie zugeordnet werden kann.
Bitte Jahr beachten und schwarzweiß – die neue Generation ist farbig – da kann man mit solchen Darstellungen einpacken. Betreffs handschriftliche Notizen: siehe Bild davor. Name nicht geschwärzt, da ich Person nicht kenne.
Herr Hecht heiße ich nicht. Und auch nicht Tschirner, Tautner oder Streicher
oder Hofmann-Zeidler
Sogar Schmierzettel werden mir geschickt - Frau Tschirners Schrift
Nun achten Sie mal bitte auf das Datum. 2007 war ich nicht an der Schule. Die Frage nach dem Bekenntnis empfinde ich übrigens als unprofessionell und diskriminierend, was auf einem Praktikumsvertrag nichts zu suchen hat. Oder ist das Berufliche Schulzentrum Bayreuth eine kirchliche Einrichtung? In meiner früheren katholischen Schule gab es allerdings solche Hinweise nicht.
Material anderer Fächer:
Datenschutz:
Haufenweise schriftliche Lehrproben, Praktikumsbeurteilungen, Klassenarbeiten, stets mit gut lesbaren Namen - gut, dass ich noch einen Ofen habe. Vielleicht ist es Ihnen entgangen: ich arbeite nicht mehr für Ihren Verein. Woher nehmen Sie die Frechheit, dass ich die Vernichtung der Daten übernehmen muss? Mein Eigentum:
Unterschlagung:
Abschließend stelle ich fest, dass Sie die von mir gewünschte Liste zu meinem Eigentum nicht beachtet haben. Hätten Sie sich an meine Liste gehalten, wäre es ohne weiteres möglich gewesen, mir mein Eigentum zuzusenden. Eine Zusendung war nicht möglich, weil Sie die unerhörte Frechheit besaßen, die Möglichkeit zu nutzen, ihre Schule auf meine Kosten und zu Lasten meiner Zeit zu entrümpeln. Das sehe ich als grenzenlose Unverschämtheit an. Nebenbei wurde es dazu genutzt, Eigentum von mir vorsätzlich zu zerstören. Ich frage mich, ob Sie außergewöhnlich perfide sind oder einfach nur unfähig, eine Schule zu führen. Es ist aber gleich, auf welches Fazit meine Überlegungen kommen: Resultat und Konsequenz käme auf das Gleiche raus. Fazit:Die Dinge, die mir nicht gehören, werden demnächst, wenn es Corona und meine Zeit erlauben, auf dem Schulgelände abgestellt. Da die ehemaligen Schülerinnen, die so nett waren, die Zusendung, für die Sie zuständig waren, zu übernehmen, doch recht zweifelhaft in der Schule behandelt wurden und sich mit Ihrem Müll alleine abbuckeln mussten, weil es anscheinend Beamten an Hilfsbereitschaft und Benehmen mangelt, werden die Sachen nicht in das Schulgebäude gebracht. Es ist Ihre Sache, wie Sie damit weiterverfahren und ob Sie beispielsweise Eigentum des Landes Bayern und damit Steuergelder entsorgen.
Sollten Sie mit Ihrer Vorgehensweise beabsichtigt haben, Ihr Mütchen zu kühlen, würden es Jugendliche treffend mit einem sehr sehr bösen Wort ins Knie beschreiben. Mit dieser Aktion haben Sie lediglich Ihre Inkompetenz als Schulrektor nachgewiesen.
Da ich inzwischen daran gewöhnt bin, dass in unserem Beamtenstaat kein Interesse an berechtigter Kritik besteht, der staatliche Schulen oder verbeamtete Lehrer betrifft, werde ich auch diese Benachrichtigung veröffentlichen. So können sich wenigstens Steuerzahler darüber informieren, was mit ihren Geldern passiert und ob es sinnvoll ist, sein Kind auf eine staatliche Sozialpflegeschule zu schicken zu einem Schulleiter, der als Pflegehelfer aufgrund seines Umganges mit Daten nicht einmal die Probezeit bestehen würde. Es würde mich wirklich mal interessieren, nach welchen Kriterien die Regierung Oberfranken Lehrpersonal für staatliche Pflegeschulen aussucht. Es scheinen andere Kriterien zu sein, denn an regulären Pflegeschulen werden Berufsfremde als Lehrende oder Schulleitungen meines Wissens nach von der Regierung nicht akzeptiert.
Die Beweisfotos zu dieser Email finden Sie auf der Seite https://riesop.beepworld.de/oberstudiendirektor-martin-abt.htm?nocache=1590102401
Hochachtungsvoll Heidrun Dreyling-Riesop
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