Herr Oberstudiendirektor Martin Abt trat die Nachfolge von Herrn Hecht als Schulleiter an, Studiendirektorin Bettina Pachter wurde stellvertretende Schulleiterin für Herrn Weidinger, der aus Altersgründen ausschied. Mit dem Arbeitsgericht Bayreuth war vereinbart, dass ich meine persönlichen Sachen aus der Schule bis zum 30.6.2019 abhole und die Schlüssel abgebe. Das tat ich. Zu diesem Zeitpunkt bestand also noch ein Angestelltenverhältnis.

 

Frau Pachter, die ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht kannte, nutzte meinen Versuch, an meine persönlichen Sachen zu gelangen, dazu, mich wie eine Verbrecherin zu behandeln, mir meine persönlichen Sachen aus meinem Lehrerfach wegzunehmen und darin wieder einzuschließen. Außerdem erhielt ich von ihr, obwohl im Angestelltenverhältnis, Hausverbot ohne weitere Begründung. Nachdem mir die Schlüssel abgenommen wurden, wurde ich der Schule verwiesen ohne mein persönliches Eigentum.

 

 

Schreiben an das Arbeitsgericht am 16.7.2019

 

 

An das

Arbeitsgericht Bayreuth

Ludwig-Thoma-Straße 7

95447 Bayreuth

 

1 Ca 43/19

Rechtsstreit Heidrun Dreyling-Riesop ./. Freistaat Bayern v.d.d. Staatsministerium der Finanzen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Die Beklagte scheint keinerlei Interesse zu haben, sich an die Vereinbarungen des Vergleiches zu halten.

 

1. Ich habe immer noch kein sachliches Arbeitszeugnis (ohne Personenbeschreibung und mit Auflistung aller erfüllten Arbeitsaufgaben). Es folgte bis heute keine Reaktion. Durch das fehlende Zeugnis kann ich mich nicht bewerben.

 

2. Das Formular des Arbeitsamtes wurde bis zum heutigen Tage nicht ausgefüllt und zurückgesendet. Damit kann mein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bearbeitet werden. Da ich mich nicht bewerben und mein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht bearbeitet werden kann, stehe ich momentan mittellos da.

 

3. Bei der vereinbarten Schlüsselübergabe erhielt ich Hausverbot ohne Begründung, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch im Beschäftigungsverhältnis stand. Meine persönlichen Sachen wurden mir weggenommen und weggesperrt. Bis jetzt gab es keine Reaktion, ob und wie man mir meine persönliche Habe zukommen lassen will.

 

4. Bis zum heutigen Tage erhielt ich keine Abrechnung, geschweige denn die vereinbarte Abfindung.

 

Ich bitte um Fristsetzung bis zum 31.7.2019.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

H. Dreyling-Riesop

 

 

Das erste sogenannte Arbeitszeugnis war eine Frechheit und beinhaltete die Lügen der Frau Ursula Tschirner, unterzeichnet von Martin Steiner, Regierungsdirektor für das Sachgebiet 43, Schulpersonalrecht, Regierung Oberfranken. Es wurde anscheinend Zeit für die nächste Frechheit von Herrn Steiner:

 

 

Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2019 um 14:13 Uhr
Von: "Steiner, Martin (Reg Oberfranken)" <Martin.Steiner@reg-ofr.bayern.de>
An: "hriesop@web.de" <hriesop@web.de>

 

Betreff: Ihr Schreiben ans Gericht vom 16.07.; Ihre Sachen in der Schule

 

Sehr geehrte Frau Dreyling-Riesop,

in Ihrem Schreiben ans Gericht vom 16.07.2019, das mich diese Woche erreicht hat, beklagen Sie sich, dass Sie bis heute noch kein ordentliches Arbeitszeugnis erhalten hätten.

Ein Zeugnis, das Ihre Rügen gegen die Erstfassung berücksichtigt, steht kurz vor der Fertigstellung.

Sie verlangen nun ein Zeugnis "ohne Personenbeschreibung". Heißt das, dass Sie ein sog. "einfaches Arbeitszeugnis" erhalten wollen, d.h. ein Zeugnis, das nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung einschließlich einer Beschreibung der von Ihnen ausgeführten Tätigkeiten, aber keine Bewertung Ihrer dienstlichen Leistungen und Ihres dienstlichen Verhaltens enthält? Auf Antrag würden Sie ein solches einfaches Arbeitszeugnis von uns erhalten.

 

Die von Ihnen verlangte Aufstellung des Arbeitsamtes wurde, wie uns das hierfür zuständige Landesamt für Finanzen mitgeteilt hat, von diesem am 22.07.2019 erstellt. Nach Mitteilung des Landesamts für Finanzen wird die Abfindung Ende Juli ausgezahlt werden. (Der "Lauf" für die Junigehälter war beim LfF schon Anfang/Mitte Juni, also zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses schon durch.) Hierüber werden Sie in Kürze auch eine Mitteilung von dort erhalten.

 

Zu Ihren Büchern, sonstigen Arbeitsmitteln etc., die noch in der Schule liegen bzw. stehen: Nachdem das doch wesentlich mehr Sachen und teils auch viel größere Gegenstände sind, als ursprünglich angenommen werden konnte, ist es in der Tat untunlich und nicht zumutbar, Ihnen diese Dinge zuzusenden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit der Schule auf einen Termin zu einigen, zu dem Sie die Sachen abholen können. Ich habe der Schule geraten, die Sachen in den Keller zu räumen, wenn sich eine Einigung nicht erzielen lässt. Wann man sie dann ggf. wegwerfen könnte, müsste man sehen.

 

Zum Thema Hausverbot: Unabhängig davon, ob und mit welchem Inhalt ein solches verhängt wurde (ich bitte um Verständnis, dass mich das nicht interessiert), können Sie selbstverständlich in die Schule kommen, wenn Sie das mit der Schulleitung vereinbart haben. Ich halte es daher für wenig sinnvoll, dass Sie der Schule in diesem Zusammenhang den Hausfriedensbruch-Paragrafen präsentieren. Ich darf anregen, dass Sie Ihre Position selbstkritisch prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Steiner

Regierung von Oberfranken
SG 43 -Schulpersonalrecht-
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Tel.  : 0921 604-1363
Fax. : 0921 604-4363

martin.steiner@reg-ofr.bayern.de
www.regierung.oberfranken.bayern.de

 

Ich denke, dass es einem Herrn Steiner an selbstkritischem Verhalten fehlt und zwar erheblich. Das scheint aber in der oberfränkischen und bayrischen Regierung anzukommen. Nach meiner Intervention bekam ich endlich ein neutrales Arbeitszeugnis, dass so bei mir ankam:

 

 

Als ich den Zustand des Zeugnisses bemängelte: Keine Entschuldigung, kein neues Zeugnis. Daraus schließe ich, dass dieses Zeugnis absichtlich so verschickt wurde oder dass die Regierung Oberfranken grundsätzlich Urkunden derart verschickt, was Rückschlüsse auf Ordnungssinn und Sauberkeit dieser Behörde zulässt.

 

Der Zoff um mein persönliches Eigentum ging weiter - über Monate hinweg. Die Regierung Oberfranken, Regierungsdirektor Martin Steiner und der neue Schulleiter Martin Abt fühlten sich außerstande, mir mein persönliches Eigentum zuzustellen. Ich sollte es selber abholen, trotz Hausverbot, was selbstverständlich nicht zurückgenommen wurde. Angeblich würde ich bei der Abholung keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen - dann hätte man ja auch für den Zeitraum der Abholung das Hausverbot zurücknehmen können. Das passierte aber nicht. Mein Rechtsanwalt und ich waren uns einig, dass generell Schulvertretern nicht getraut werden kann, wenn sie offensichtlich hemmungslose Lügen tolerieren.

 

 

 

Email 18.1.2020 an Herrn Abt

 

Sehr geehrter Herr Abt,

 

erstens war ich in der Schule, um meine Sachen abzuholen. Mir wurden meine persönlichen Sachen weggenommen und eingeschlossen. Das Verhalten mir gegenüber entsprach einem Verhalten gegenüber einer Kriminellen. Im Klartext: Verhaltensmäßigkeit und Neutralität wurden seitens der Schulleitung mir gegenüber nicht gewahrt.

 

Zweitens wurde gegen mich ein Hausverbot zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, als ich noch im Angestelltenverhältnis war. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Rechtsabteilung, ob und unter welchen Umständen so etwas möglich ist.

 

Drittens wurde meine Kündigung auf Lügen von Frau Tschirner aufgebaut. Bis heute erreichte mich keine Entschuldigung und öffentliche Richtigstellung ihrer Aussagen. Leider erkannte die Staatsanwaltschaft Bayreuth kein öffentliches Interesse an der Strafanzeige gegen diese Lügnerin und dem Hinweis, sie sei bisher straffrei und wegen gleichartiger Tat bislang nicht in Erscheinung getreten. Die weitere Begründung der Staatsanwaltschaft, dass der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Verletzten nicht gestört sei, sehe ich anders.

 

Viertens stelle ich fest, dass die Lügnerin noch befördert wurde und ihre Lügen über meine Person gedeckt werden. Daher wäre es reine Dummheit meinerseits, ihrer großzügigen Zusicherung, keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Glauben zu schenken.

 

Es ist ja sehr löblich, dass Sie die Gegebenheiten aus der Vorzeit zur Zufriedenheit aller abwickeln möchten. Bei „aller“ sind wohl alle bis auf meine Person gemeint. Im Übrigen haben auch Jugendliche in der Ausbildung ein Recht darauf, zu erfahren, von was für Personen sie unterrichtet werden. Das erzieht zu Zivilcourage und hinterfragt Obrigkeitshörigkeit.

 

Sie beenden die Auseinandersetzung am schnellsten, wenn Sie mir meine Sachen, wie gefordert, am 31.Januar 2020 in der Zeit von 8°° bis 16°° h in Floß, Hardtheim 18, zustellen. Ich bin mir auch ganz sicher, dass in der Regierung Oberfranken ein geeignetes Fahrzeug gefunden werden kann, ansonsten müssten Sie eins mieten. Dass das bisher nicht geschehen ist, werte ich dahin, dass mein Misstrauen gerechtfertigt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Dreyling-Riesop

 

Das Geplänkel ging weiter, an meine Sachen kam ich nicht. Und auch die bayrische Landesregierung sah offenbar keine Veranlassung, tätig zu werden, denn auf meine Email wurde einfach nicht reagiert.

 

An

Bürgerbeauftragten Herrn Holetschek

direkt@bayern.de

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

presse@stmj.bayern.de

Bayrisches Landesamt für Schule

poststelle@las.bayern.de

Regierung Oberfranken

poststelle@reg-ofr.bayern.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mir wird seit Juni 2019 mein persönliches Eigentum vom Land Bayern vorenthalten, was ich als Lehrkraft für Pflegeberufe im Beruflichen Schulzentrum Bayreuth, Berufsfachschule für Sozialpflege, jahrelang zu Unterrichtszwecken kostenlos zur Verfügung stellte.

Auf den Vorschlag der Schulleitung, die Sachen persönlich abzuholen, konnte ich nicht eingehen, da selbige Schulleitung mir gegenüber ungerechtfertigt ein Hausverbot aussprach. Den Vorschlag der Schulleitung, mir mein persönliches Eigentum zuzustellen, kam die Schule nicht nach.

Kündigung und Hausverbot fußten auf dreisten Lügen der damaligen Studienrätin und Fachbereichsleitung, heutige Studiendirektorin und Fachbetreuung, Ursula Tschirner. Ihre Lügen wurden von Martin Steiner, Regierung von Oberfranken, Schulpersonalrecht, ungeprüft weiterverbreitet. Nach meinem persönlichen Empfinden gibt es nur zwei Erklärungen dafür: entweder, dass der Mann intellektuell eingeschränkt ist und die offensichtlichen Lügen deshalb nicht erkannte, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte. Oder dass er sich aus persönlichen Gründen von Frau Tschirner gegen mich benutzen ließ, was ich für wahrscheinlicher halte. Das wäre allerdings ein Beispiel für „Mauscheleien“ in der Regierung Oberfranken, die die bayrische Regierung insgesamt in ein schlechtes Licht rückt, was ja wohl kaum im Interesse der Regierung liegen kann.

Letzten Endes sind mir seine Beweggründe egal, was mir aber nicht gleichgültig ist, dass Herr Steiner die Zustellung meines persönlichen Eigentums bis zum heutigen Tage verweigert (Anlage Email vom 24. Juli 2019). Angesichts der Lügen von Frau Tschirner und des Umgangs damit seitens Schule und Regierung Oberfranken ist es ausgeschlossen, dass ich meine Sachen persönlich abhole, um eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu vermeiden. Auf anderweitige Auskünfte verlasse ich mich verständlicherweise nach der Vorgeschichte nicht.

Außerdem war ich dazumal innerhalb der vom Arbeitsgericht Bayreuth vereinbarten Frist in der Schule zur Abholung, wo mir beispielsweise mein persönliches Eigentum von Frau Studiendirektorin Bettina Pachter weggenommen und weggeschlossen wurde.

Nach Beratung mit meinem Rechtsanwalt setze ich einen letztmaligen Termin. Am 31.Januar 2020 wird mir mein persönliches Eigentum in der Zeit von 8°° bis 16°° h in Floß, Hardtheim 18, zugestellt. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, sehe ich mich gezwungen, Anzeige wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung gegen die Regierung Oberfranken, somit auch das Land Bayern, zu erstatten.

 

Hochachtungsvoll

 

H. Dreyling-Riesop (Lehrkraft für Pflegeberufe)

 

 

Ich hatte genug mit meiner stressbedingten Autoimmunerkrankung und Hypertonie zu kämpfen (in der Schule hatte ich übrigens kerngesund angefangen zu arbeiten) und wollte die Sache endlich beenden, möglichst friedlich, um die Geschichte endlich abhaken zu können. Schließlich erklärten sich zwei ehemalige Schülerinnen bereit, meine Sachen abzuholen. Am 20.2.2020 war es endlich so weit. Die ehemaligen Schülerinnen wurden sehr eigenartig empfangen, obwohl sie in der Schule bestens bekannt waren, musste sich eine ausweisen. Das, was sie an meinen Sachen ausgehändigt bekamen, erinnerte eher an einen Umzug, Kisten über Kisten, die beiden Pkw´s der ehemaligen Schülerinnen waren brechend voll. Unnötig zu erklären, dass sie sich alleine mit den Sachen abbuckeln mussten, da niemand half. Hilfsbereitschaft und Benehmen scheint ein Fremdwort für deutsche Beamte zu sein. Die Menge der Sachen war nicht zu erklären, denn Herr Abt bekam vorher eine Liste von mir.

 

 

Sehr geehrter Herr Abt,

 

bedauerlicherweise war die Schulleitung wohl nicht ausreichend informiert. Es dürfte aber bekannt sein, dass ich an der Schule mehr als eine Woche gearbeitet hatte. Es wäre also schön gewesen, wenn sich die Schulleitung im Vorfeld informiert hätte.

 

Die Terminvereinbarung ist erledigt aufgrund meines Hausverbotes. Ich pflege keine Gebäude aufzusuchen, in denen ich Hausverbot habe, zumal für mich die Befürchtung nach meinen bisherigen Erfahrungen besteht, dass der Termin genutzt wird, gegen mich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erwirken.

 

Ich habe jetzt erst einmal eine Liste von den Dingen, die mir eingefallen sind. Es dürfte aber nicht schwer fallen, in Zusammenarbeit mit den Kollegen meine Sachen zu identifizieren. Außerdem gibt es ja auch Inventarlisten. Notfalls könnte man ja auch die "Insider" befragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

H. Dreyling-Riesop

 

Filme

Ziemlich beste Freunde (Querschnittlähmung)

Honig im Kopf (Demenz)

Mein Vater (Demenz)

Einer flog über das Kuckucksnest (Psychiatrie)

Margarete Steiff (Körperbehimderung)

Licht im Dunkeln (Helen Keller: blind , taub, Luxusverwahrlosung)

Die Wendeltreppe (Mutismus, PTBS)

Vincent will Meer (Tourette-Syndrom)

Rain Man (Autismus)

Gottes vergessene Kinder (Gehörlosigkeit)

Ein Kind wartet (GB)

Schatten der Vergangenheit (Down-Syndrom)

K-PAX – Alles ist möglich (Dissoziation, Multiple Identitätsstörung)

Alles ist möglich (Mehrfachbehinderung)

Mein Freund auf vier Pfoten (Autismus, Therapiehunde)

Flucht und Vertreibung 1 + 2 (PTBS)

 

Titel entfallen: Ein Film über Essstörungen, Sexualität im Alter und Sterben

 

Es waren noch mehr DVD´s, die ich nicht alle im Kopf habe. Dazu kommen Anatomie-Filme. Auf den meisten Filmen, nicht auf allen, steht mein Name.  Die Mehrzahl müsste im Vorbereitungsraum sein, Schrank neben der Tür. Es könnten auch Filme in der Küche der Sozialpflege in den weißen Schränken sein. Da auch Kollegen die Filme gerne nutzten, weiß ich nicht, wo sie zurückgestellt wurden. Meines Wissens nach hatte nur Frau Brey dort ebenfalls Filme, es dürfte also nicht schwer sein, meine Filme auszusortieren. Meines Wissens waren auch noch Fachbücher von mir in der Schule, da habe ich aber momentan keinen Überblick.

 

Im Pflegeraum (brauner Schrank) und in der Küche der Sozialpflege / weiße Schränke:

Laptop (Oldtimer) mit Kabel und Disketten

Plattenspieler (Von einem Projekt zu den 50er Jahren), Schallplatten

Spiel „Werbung“ (Beispiel für selbstgemachte Spiele) Auf dem Karton steht mein Name

Büromaterial

Dekomaterial für jahreszeitliche Feste

 

Biographisches Material

Fotoalben

Küchengeräte (Sahneschläger, alter Fleischwolf, etc (untere Schublade neben der Tür)

Mehrere Sammelgedecke/Sammeltassen aus den 50er Jahren (Kaffee-, Essservice gehören mir nicht, die kamen von der Bekannten von Frau Tschirner)

 

Schreibtisch Pflegeraum

Magnete, Champion-Karten, Schreibutensilien, Maus

 

Pflegeraum

Rollstuhl (schwarz, gemusterter Stoff über Armlehnen), wurde für Rollstuhlprojekte benötigt, da nicht genug Rollstühle vorhanden waren, gehört meinem Mann und er möchte ihn wieder haben

Stoffaffe von Steiff (Maskottchen)

Hühnergott (Fensterbrett)

Blumentopf: "Geldbaum" (Crassula ovata)

 

Nachtrag:

Ich bitte darum, meine Sachen aus dem Lehrerfach auf persönliche Sachen zu beschränken und den Inhalt ohne Reklame herzusenden oder mit Schulunterlagen, die in die Schule gehören.

 

Hochachtungsvoll

H. Dreyling-Riesop

 

 

Nachdem ich die ersten Kisten gesichtet hatte, war ich sprachlos über diese Frechheit.

 

Sehr geehrter Herr Abt!

 

Ich danke für die Übergabe der Gegenstände aus dem Beruflichen Schulzentrum Bayreuth. Leider musste ich feststellen, dass Sie sich keineswegs an meine Liste, in der mein persönliches Eigentum aufgeführt war, gehalten haben.

 

Eigentum Land Bayern:

  1. Schreibmaschine, Bakelittelefon, Windlicht, Tabletts, Pfeifenset, zwei Glasbilder (zu meiner Zeit war keins der Bilder kaputt, jetzt eins), etc.: Frau Tschirner erwarb diese Dinge zusammen mit Teppich, Musiktruhe, Nähmaschine etc. überteuert von ihrer Bekannten für den Sozialpflegeraum. Diese Dinge gehören mir also nicht, sondern dem Land Bayern. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, Frau Tschirner zu befragen, was sie damals für die Schule kaufte?
  2. Die Schuhschalen wurden von der Schule auf Wunsch von Frau Tschirner bestellt und bezahlt, also Eigentum Land Bayern. Angeblich mussten sie bestellt werden, um die Garderobe genehmigt zu bekommen. Da bei mir und Frau Ambrosius Schüler aus hygienischen Gründen keine Dienstkleidung im Sozialpflegeraum trugen, waren diese Schuhschalen völlig überflüssig und wurden nur zweckentfremdet benutzt.
  3. Schulbücher aus der Sozial-, Kinderpflege (nicht mein Fach) und Landwirtschaft (ebenfalls nicht meine Fach), gekennzeichnet mit Nummer und Stempel, also ganz eindeutig Eigentum des Landes Bayern. Diese Bücher wurden nicht ein einziges Mal von mir benutzt. Die Fachliteratur, die ich benutze, befindet sich in meinem Arbeitszimmer und nimmt bereits ein ganzes Regal ein. Da lege ich bestimmt keinen Wert auf Schulbücher, die mir nicht gehören, nicht auf meinem fachlichen Niveau sind oder berufsfremd. Vielleicht hätten Sie sich mal erkundigen sollen, was ich unterrichtet hatte?

  1. Die Schlüssel von Schränken im Pflegeraum und Steckschlösser für die Glasschränke auf dem Flur sind ganz eindeutig das Eigentum des Landes Bayern. Die Einrichtung im Schulneubau war wohl teuer genug, dass man damit pfleglich umgehen sollte. Zuletzt wurden übrigens die Glasschränke von der Berufsfachschule Kinderpflege genutzt und ich bekam die Steckschlösser nicht zurück. Ansonsten hätte ich sie bei der Schlüsselabgabe beim Hausmeister mit abgegeben. Zurzeit finde ich die Schlüssel nicht mehr. Vermutlich habe ich sie in eine Umzugskiste geschmissen, eventuell auch gesichert. Dann bekämen sie sie zugesendet. Letztendlich ist es ja auch egal, da Sie ja anscheinend keinen Wert auf die Schlüssel legen, sonst wären sie ja nicht bei mir gelandet.
  2. Zeitschrift Mabuse/Altenpflege/Demenz: Diese Zeitschriften gehören der Schule, denn von der Schule wurden sie bezahlt. Dann sehen Sie sich mal bitte an, an wen diese Zeitschriften abonniert sind (Fr. Lange/Fr. Eckardt, Vorgängerinnen von mir - klebt überall drauf, wer lesen kann, ist klar im Vorteil). Habe ich nicht bestellt, im Gegenteil. Ich hatte sofort nach meiner Einstellung bemerkt, dass ich diese Zeitschriften nicht benötige, da ich Internet habe und aktuelle Informationen zur Pflege dort beziehe – aktueller, kostenlos, werbefrei, ohne Papierverschwendung. Ferner musste ich beobachten, dass niemand die Zeitschriften las (auch nicht Kolleginnen, für die es vielleicht sinnvoll gewesen wäre) und oft ungelesen entsorgt wurden (nicht von mir). Das war in meinen Augen eine ungeheure Verschwendung von Geld und Ressourcen und nicht hinnehmbar, da ich vorher an Schulen gearbeitet hatte, die über ein ökologisches und ökonomisches Bewusstsein verfügten. Daher bat ich Frau Tschirner, kurz nachdem ich meine Arbeit in der Berufsfachschule für Sozialpflege begonnen hatte, diese Zeitschriften abzubestellen. Die Zeitschriften wurden nie korrekt archiviert, waren für Schüler nicht frei zugänglich, es existierte kein Handapparat. Damit waren sie für den Unterricht völlig sinnfrei. Der Umgang mit den Zeitschriften zeigte somit bereits im Ansatz, dass diese Abos (jährliche Kosten  geschätzt über 200 €) pure Geld- und Ressourcenverschwendung waren. Nachhaltig geht anders. Sehen Sie sich bitte die Liste an, die ich Ihnen geschickt hatte. Dort finden Sie keine einzige Notiz zu Zeitschriften, die Kolleginnen bestellt hatten und die mir nicht gehören. Wieso bekomme ich also diese Zeitschriften? Vielleicht hätten sie keine Analphabeten mit der Zusammenstellung meiner Sachen beauftragen sollen? Oder war das ein Akt von Schikane? Oder wollten Sie mir eine Unterschlagung ankreiden?

 

Beilagen zur Zeitschrift Demenz: DVD´s, biografisches Material, Fach LUL, nicht meine Fächer.

 

  1. Es kam Geschirr an, was zu einem Service gehörte, das von vornherein unvollständig war, keinen bemerkenswerten Hersteller hatte, als billiges Kaufhausgeschirr keinen Sammlerwert besitzt und aus etwa den 90er Jahren stammte (also Polterabendgeschirr) und dass Frau Tschirner ihrer Bekannten abgekauft hatte. Somit ist dieses Geschirr Eigentum des Landes Bayern.
  2. Die Gebisse bekam Fr. Tschirner von Frau Eckart. Frau Tschirner stellte sie der Berufsfachschule zur Verfügung, um praktisch die Prothesenreinigung üben zu können. Entweder gehören also die Zahnprothesen Frau Tschirner oder der Schule – nur mir nicht. Mit was sollten Schüler eigentlich zukünftig den Umgang mit Zahnprothesen üben?
  3. Spenden an die Schule wie alte Küchengeräte für Biografiearbeit (von der Mutter einer Schülerin) sind Eigentum der Schule und gehören mir damit nicht. Meine Sachen habe ich herausgesucht.
  4. Fankalender, Weihnachtstassen und vieles mehr waren Spenden von Schülern an die Schule, nicht an mich, für die Projekte mit den Sportlern mit Behinderung, die beispielsweise regelmäßig zu Weihnachten stattfanden.
  5. Die kleinen Glasflaschen wurden von Schülern gesammelt und der Schule, nicht mir, gespendet. Im Unterricht stellten die Schüler natürliche Waschzusätze her (beispielsweise kaltgepresste Öle mit ausgewählten Kräutern), die sie abgefüllt in den Fläschchen in den Praxisstellen bei der Grundpflege einsetzen konnten, um zwei Waschschüsseln und Seifenrückstände zu vermeiden (Pflege der Haut, Decubitusprophylaxe, alternative Pflege, Nachhaltigkeit).

 

Ich muss feststellen, dass mit dem Eigentum des Landes Bayern nicht sonderlich pfleglich umgegangen wird und die Schule sich offenbar nicht an wirtschaftlichen Aspekten orientiert. Das wäre dann Ihr Privatvergnügen, wenn nicht all diese Verschwendung und fehlende Nachhaltigkeit zu Lasten der Steuerzahler geht.

Trödel und Ramsch:

  1. Keine Ahnung, woher der Holzschemel und die zwei Setzkästen kommen – mir gehörten und gehören sie nicht. Derartige Setzkästen kamen erst in den 90ern in Mode (Umstellung von Schriftsatz auf DTP) zur Aufbewahrung von Nippes und Kitsch, besitzen also derzeit noch keinen Wert in der biografischen Arbeit und können daher unmöglich mein Besitz sein. Echte Setzkästen haben einen biografischen Wert. Ich besitze daheim zwei Stück, da mein Ehemann Schriftsetzer war. Ihr Einsatz als biografisches Material ist jedoch nur sehr eingeschränkt möglich, sodass ich sie nie in die Schule mitbrachte. Frau Tschirner kaufte dazumal einen Setzkasten mit Nippes für den Pflegeraum (worüber ich nur den Kopf schüttelte – wie beschrieben, in meinen Augen sinnloser Ramsch ohne biografischen Wert). Vielleicht gehören ja die Setzkästen ihr – ich weiß es nicht.
  2. Ich unterrichtete SPP, PB und GPB, nicht LUL, Kinderpflege, Hauswirtschaft oder Sport. Was soll ich also mit den Katalogen von Wehrfritz, etc? Sie haben selber einen Papiercontainer, also lassen sie diese auch in Ihren Container entsorgen.
  3. Ich hatte beim letzten Aufenthalt in der Schule Frau Pachter sofort darauf hingewiesen, dass in meinem Fach im Lehrerzimmer die meisten Unterlagen mir nicht gehören und wollte sie aussortieren, woran ich gehindert wurde. Wieso werden mir dann trotzdem beispielsweise die (obendrein völlig veralterten) Kataloge, Reklame, etc. mitgeschickt? Ich habe es nicht nötig, meine Fachlichkeit zu beweisen, indem ich blindwütig Material von irgendwoher sammel.

 

Sogar Kataloge der Hauswirtschaft schickten Sie mir.

 

 

Mal auf das Erscheinungsjahr geachtet? Da war ich noch gar nicht an der Schule.

 

  1. Die Plastikgießkanne habe ich entsorgt, da defekt und fehlende Transportmöglichkeiten, obwohl sie Schuleigentum war.
  2. Ich habe in der Sozialpflege, nicht in der Kinderpflege gearbeitet. Wie kommen Sie auf die Idee, dass das Plastikkegelspiel mir gehören könnte? Kleinkindspielzeug ist ja wohl in der Arbeit mit Erwachsenen eher diskrimi-nierend. Das Teil wurde sofort entsorgt, da es unvollständig war und mir der Platz zum Transport fehlte.

Altpapier:

  1. Die meisten Unterrichtsunterlagen gehören mir nicht. Ich hatte einen PC, Homepage und in der Schule Activboard und die Sachen im Gegensatz zu einigen Kollegen auch sinnvoll genutzt, sodass meine Unterrichtsunterlagen auf Papier ausgesprochen begrenzt waren.
  2. Infomaterial sammelte ich nicht als Broschüren oder Flyern, sondern als PDF. Hat was mit Platzmangel und Intelligenz zu tun.
  3. Abgesehen davon, stehen auf etlichen Unterrichtsunterlagen der Name Eckardt. Vielleicht ist es Ihnen entgangen, aber so heiße ich nicht. Da Frau Tschirner mit Frau Eckardt befreundet war oder ist, wäre es doch naheliegend gewesen, wenn sie ihr die Skripte mitgenommen hätte. Oder diese gebeten hätte, ihre Unterlagen mitzunehmen, als beispielsweise Frau Eckhardt die Schule besuchte. Da hätte sie auch nachfragen können, ob die Unterlagen vernichtet werden sollen. Ich bin jedenfalls der falsche Adressat für dieses Altpapier, das aber meine These bestätigt, dass der Gebrauch von Papier (auch Folien) drastisch reduziert gehört, weil überholt, ressourcenfeindlich, nicht nachhaltig, vermeidbarer Müll.

  1. Folien: auch früher, vor Activboard, sparte ich stets Papier aufgrund der Kopierkosten für Schule und Schüler und zur Vermeidung der Umweltbelastung durch Kopierer. Meine gesamten alten Unterrichtsfolien befinden sich hier, nicht in der Schule (wo ich sie seit Activboard nicht mehr benötigte; ich gehörte auch nicht zu den Kollegen, die einen OHP vor das Activboard aufbauten). Die mitgeschickten Folien gehören mir nicht.
  2. Skripte: Ich hatte meine Unterrichtsfolien und Skripte prinzipiell selber erstellt und es nie nötig gehabt, aus Fachbüchern, etc. zu kopieren (Was auch rechtlich schwierig ist). Das war durch meine Homepage bekannt (copyright). Also können die Unterlagen nicht von mir stammen.

 

Nicht meine Schrift (Kolleginnen sollten nach Jahren gemeinsamer Arbeit meine Schrift kennen; außerdem Kopien aus anderer Fachliteratur – so etwas hatte ich noch nie benutzt aufgrund der Probleme mit dem Urheberrecht, was Kollegen in der Regel aber nicht beachten und was ich missbillige, da selber Autorin. Die Schrift ist eindeutig nicht meine, langjährige Kolleginnen müssten wissen, wem sie zugeordnet werden kann.

 

 

Bitte Jahr beachten und schwarzweiß – die neue Generation ist farbig – da kann man mit solchen Darstellungen einpacken. Betreffs handschriftliche Notizen: siehe Bild davor. Name nicht geschwärzt, da ich Person nicht kenne.

 

Herr Hecht heiße ich nicht.

Und auch nicht Tschirner, Tautner oder Streicher

 

 

oder Hofmann-Zeidler

 

 

Sogar Schmierzettel werden mir geschickt - Frau Tschirners Schrift

 

 

  1. Es wäre ja wohl Aufgabe der damaligen Fachbetreuung gewesen, dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsskripte meiner Vorgängerinnen überstellt oder entsorgt werden (so war der Dokumentenwagen für den praktischen Unterricht zweckentfremdet, da er bis zum Anschlag mit alten Unterrichtsunterlagen vollgestopft war, sodass er im Unterricht nicht benutzt werden konnte). Das kann nicht meine Aufgabe sein, Vorgängerinnen ausfindig zu machen, um sie zu fragen, ob ich ihre Sachen entsorgen darf.
  2. Alte Formulare: erstens wurden die Formulare für die Schule erstellt. Okay – in unbezahlter Zeit, aber für die Schule. Also somit rechtlich gesehen Eigentum der Schule, auch wenn die Leistungen selten bezahlt wurden, da Anfertigung innerhalb des Arbeitsvertrages. Benotete Arbeiten gehören ebenfalls in die Schule, auch wenn sie größere Formate haben, was in LUL beispielsweise leicht der Fall ist. Entweder man gibt sie den Schülern nach der Benotung wieder oder weist sie darauf hin, dass sie bei Nichtmitnahme vernichtet werden oder archiviert sie – schickt sie aber nicht an ehemalige Lehrer.

 

Nun achten Sie mal bitte auf das Datum. 2007 war ich nicht an der Schule. Die Frage nach dem Bekenntnis empfinde ich übrigens als unprofessionell und diskriminierend, was auf einem Praktikumsvertrag nichts zu suchen hat. Oder ist das Berufliche Schulzentrum Bayreuth eine kirchliche Einrichtung? In meiner früheren katholischen Schule gab es allerdings solche Hinweise nicht.

 

  1. Außerdem musste ich feststellen, dass auch die Sachen von Frau Ambrosius bei mir landeten. Da ich nicht in Bayreuth wohne, werde ich diese Sachen nicht zustellen. Das war und ist nicht meine Aufgabe. Im Übrigen war bekannt, dass Frau Ambrosius den rechten Schrank in der Pflegeküche für sich beanspruchte und nutzte, ich ausschließlich den linken. Von daher ist es unverständlich, warum mir die Sachen von Frau Ambrosius zugesendet wurden. Ein Versehen ist ausgeschlossen.

Material anderer Fächer:

  1. Erinnerungsboxen wie beispielsweise die Gartenbox wurden von Schülern für das Fach LUL (was nicht ich, sondern Frau Brey unterrichtet hatte) angefertigt. Wieso werden mir diese Arbeiten geschickt?
  2. Wieso werden mir Seniorenspiele geschickt, die eindeutig zu LUL gehören (Mikado, Würfelbecher, usw.)?
  3. Die Hefte mit der Ringbindung gehören zu LUL.
  4. Als Nichtchristin wundere ich mich etwas über Ihren Umgang mit Bibeln. Die Bibel oder "Heilige Schrift" scheint Ihnen nicht besonders heilig zu sein, anders kann ich mir Ihre Entsorgung nicht erklären. Die große Bibel gehört und gehörte mir nicht, sie kommt also zurück, allerdings etwas geschützter und nicht wie Altpapier. Die kleine Bibel hatte ich mal mitgebracht, weil es noch mehr Menschen ohne Respekt vor Religionen gibt. Im guten Glauben, dass die Bibel aus dem Jahr 1905 mit Goldauflage im Pflegeraum gut aufgehoben ist. Hätte ich geahnt, wie mit der "Heiligen Schrift" in dieser Schule umgesprungen wird, hätte ich es nicht getan. Allerdings möchte ich bemerken, dass Schüler immer sehr respektvoll mit dem Buch umgingen, auch Andersgläubige. Ich empfehle Ihnen ein Buch: Kultursensible Pflege, Heidrun Dreyling-Riesop, ISBN 978-3-7485-4352-7. Was ich über Leute denke, die so mit Bibel, Koran, Talmud, etc umgehen, behalte ich lieber für mich.

Datenschutz:

  1. Eine Schülerarbeit, (aufbewahrt in einem ständig verschlossenen Schrank, da sie nicht abgeholt wurde), habe ich vorschriftsmäßig vernichtet, da es ein Lebensbuch war mit persönlichen Daten einer Patientin. Schon mal was von Datenschutz gehört? Spricht es sich herum, wie diese Schule mit personenbezogenen Daten von Betreuten umgeht, dürfte es eher unwahr-scheinlich sein, dass Einrichtungen zukünftig an einer intensiven Zusammenarbeit interessiert sind. Wer derart mit sensiblen Patientendaten umgeht, dem bescheinige ich, dass er nicht für die Pflege geeignet ist und erst recht nicht dazu, Pflegeschüler auszubilden.
  2. Mit den Daten von Schülern geht die Schule auch nicht zimperlich um. So fand ich in den Sachen schriftliche Lehrproben (Schulaufgaben) mit internen Angaben über damalige Praktikumsstellen und Informationen zu Bewohnern. Eigentlich hätten diese benoteten Schulaufgaben archiviert und nach Ablauf der Frist vorschriftsmäßig entsorgt werden müssen. Doch seinerzeit wurde mir von Frau Tschirner verboten, derartige Unterlagen ins Archiv zu bringen, da es überquoll (was vielleicht vermeidbar gewesen wäre, wenn es regelmäßig betreut worden wäre), sodass ich gezwungen war, alte Schulaufgaben und Prüfungsordner in den abschließbaren Schrank in der Sozialpflegeküche unterzubringen. Seit wann ist es üblich, Schulaufgaben mit sensiblen Daten irgendwohin zu schicken? Auch diese Arbeiten habe ich vorschriftsmäßig entsorgt, da die Aufbewahrungsfrist abgelaufen war und Pflegeeinrichtungen ein Recht darauf haben, dass mit ihren internen Informationen und Daten sorgsam umgegangen wird. Da diese Schulaufgaben während meiner Arbeit entstanden, trage auch ich dafür die Verantwortung, dass die Daten nicht in unbefugte Hände fallen. Die Pflege kann sich keine Datenlecks leisten, speziell nicht, wenn es um Daten der Betreuten geht. Reguläre Pflegeschulen, Pflegepädagogen und Lehrkräfte für Pflegeberufe wissen es – Sie nicht? Wenn nicht, warum informierten Sie sich nicht vorher beim Datenschutzbeauftragten der Schule? Zu meiner Zeit war ein sehr gewissenhafter und fähiger Kollege mit dem Datenschutz betraut, der Ihnen mit Sicherheit davon abgeraten hätte, Schüler- oder Patientendaten zu versenden. Ihren Umgang mit derart sensiblen Daten empfinde ich als sträflich und skandalös.
  3. Projektlisten mit den kompletten Schülernamen (übrigens nicht von mir erstellt). Ich habe es mir gestattet, die Namen zu schwärzen.

  1. Bücherliste mit kompletten Schülernamen

  1. Anwesenheitsliste einer Schülerin mit vollem Namen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer plus Namen der Praxisanleiterin. Gehört übrigens zum Prüfungsordner.

  1. Protokoll einer nicht bestandenen Prüfung, auf Anordnung von Frau Tschirner für die Regierung erstellt. Gesprächsnotizen zum Verlauf einer nicht bestandenen Prüfung einer anderen Schülerin, angefertigt auf Weisung von Frau Tschirner. So was wird verschickt? Geht’s noch? Warum haben Sie es nicht gleich an die Presse geschickt? Reicht eventuell Ihre Phantasie nicht aus, um sich vorstellen zu können, dass den betreffenden Schülerinnen der Prüfungsverlauf peinlich war? Sollten die Beiden heute in der Pflege arbeiten, wäre es übrigens ausgesprochen diskreditierend.
  2. Auch die Eltern der Schüler haben keinen Datenschutz verdient. Name der Kinder, Eltern, Telefonnummer:

 

 

Haufenweise schriftliche Lehrproben, Praktikumsbeurteilungen, Klassenarbeiten, stets mit gut lesbaren Namen - gut, dass ich noch einen Ofen habe. Vielleicht ist es Ihnen entgangen: ich arbeite nicht mehr für Ihren Verein. Woher nehmen Sie die Frechheit, dass ich die Vernichtung der Daten übernehmen muss?

Mein Eigentum:

  1. Schallplatten als biografisches Material einfach unverpackt in eine Kiste geschmissen – einige davon sind dadurch heftig zerkratzt und damit unbrauchbar geworden. Viele Schallplatten gehören mir nicht. Frau Tschirner hatte sie zusammen mit der Musiktruhe von ihrer Bekannten abgekauft. (Ganz zu unterst in der Kiste, unverpackt, schwere Sachen obendrauf - ein Wunder, dass die Platten das überlebt haben. Auch Schallplatten gehören inzwwischen zu Kulturgütern. Meine Platten sind übrigens prinzipiell in Hüllen oder Alben. Dazu haufenweise Reklameplatten mit Kinderliedern - so etwas brauchte ich nie. Habe meine Kinder grundsätzlich selber bespaßt. Diese Reklameplatten habe ich zu meiner Zeit nie gesehen. Haben da Kollegen die Gelegenheit beim Schopfe gefasst, um auch ihre Sachen zu entmüllen? Sie bekommen die Platten in gleichem Zustand zurück – interessiert mich nicht – Eigentum Bayern.)
  2. Die Reifen vom Rollstuhl sind im Mantel schwer beschädigt – darf ich erneuern. Mit dem Rollstuhl wurde offensichtlich in meiner Abwesenheit nicht sonderlich pfleglich umgegangen. Es muss einiges repariert werden. Außerdem wären Schäden, die eventuell durch den Transport entstanden sind, vermeidbar gewesen, wenn der Rollstuhl verpackt worden wäre.
  3. Im Gegensatz zu dem Polterabendgeschirr haben Sammeltassen heutzutage einen Sammlerwert, gerade dann, wenn sie von Porzellanfirmen stammen, die heute nicht mehr existieren. In der Berufsfachschule Hauswirtschaft gab es sehr nette und hilfsbereite Kolleginnen. Es gab aber auch Damen, die anscheinend nicht nur Probleme hatten, sondern auch Probleme machten. Das wurde spätestens dann deutlich, wenn ich für Praxisanleitertreffen um Geschirr und Tischdecken bat. Bevor ich mich ständig zu diesen Anlässen von solchen Damen wie eine dumme Rotzgöre behandeln lasse, bevorzugte ich es, Sammeltassen zu kaufen. Sammeltassen gibt es auf Flohmärkten, Regenbogenkaufhaus, Trödelläden, etc., also leider ohne Quittung. So konnte ich aber den ständig wiederkehrenden Ärger vermeiden, gleichzeitig hatte ich für die Schüler ein Anschauungsobjekt zum Einstieg in den historischen Kontext ihres Klientels. Diese Sammeltassen überlebten trotz ihres dünnen Porzellans etliche Schülerjahrgänge. Nun muss ich Sie fragen, auf welchem geistigen Niveau Sie sich befinden? Die unverpackten, ungeschützten  Sammeltassen blank am Boden eines Umzugskartons, zwischendrin das Polterabendgeschirr als Vorschlaghammer, darauf bis oben hin schwere Sachen – das nenne ich vorsätzliche Zerstörung. Wie durch ein Wunder überlebte eine einzige Sammeltasse (natürlich die mit dem geringsten Wert und die mir am wenigsten gefiel – nun ist sie ein Mahnmal für Ignoranz und Dummheit) – alles andere ist Bruch (darunter eine sehr seltene Sammeltasse von Plankenhammer – für die hätte sich auch unser Heimatmuseum interessiert). Wollen Sie so Schülern Achtsamkeit und Sorgfalt beibringen? Ist das Ihr Verständnis über den Umgang mit Kulturgütern und Zeitgeschichte? Und schieben Sie es nicht auf andere – Sie sind Rektor, tragen die Verantwortung und haben die Vorgänge an Ihrer Schule zu beaufsichtigen und zu überwachen. Sollten Sie Helfer mit einer schweren geistigen Behinderung aus einer Behinderteneinrichtung für die Aufgabe der Zusammenstellung und Packen meines Eigentums frequentiert haben, haben Sie als jemand, der den Anspruch hat, zur geistigen Elite Deutschlands zu gehören, auch diese anzuleiten und zu beaufsichtigen. Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn Menschen mit geistiger Behinderung gehen sehr behutsam mit Sachen um, gerade dann, wenn Gegenstände zerbrechlich sind. Mit einem IQ von etwa 50 hätten Sie nach meiner Erfahrung von sich aus nach Material zum Einwickeln gefragt und sie nicht am Boden unter schweren Sachen in einen Umzugskarton gelegt. Die Scherben meiner Sammeltassen bekommen Sie zurück – Annahme verweigert. Im Übrigen fehlen etliche Sammeltassen, was einer Unterschlagung gleichkommt. Der Gesamtschaden beträgt etwa 300 €.

 

Unterschlagung:

  1. Der Plattenspieler und Lautsprecher gehören mir nicht. Mein Plattenspieler fehlt (Kofferplattenspieler, Philips, 50er Jahre, voll funktionsfähig).
  2. Ebenso fehlt mein Laptop, frühe 80er Jahre, mit Disketten (Windows 3.0 oder Windows 3.1), ebenfalls voll funktionsfähig.
  3. Es fehlen etliche DVD´s, die im Unterricht, nicht nur von mir, auch von Kollegen, eingesetzt wurden. Darunter fehlen DVD´s, an denen ich sehr hänge und die nicht wiederbeschaffbar sind, weil vergriffen. Ich finde es unerhört, dass Sie bei der Zusammenstellung der Sachen nicht die DVD´s mit der Liste abgeglichen haben. (Z.B.: Ziemlich beste Freunde (Querschnittlähmung) (davon hatte ich sogar 2 Exemplare in der Schule; Ein Kind wartet (GB); Mein Freund auf vier Pfoten (Autismus, Therapiehunde); Filme über Essstörungen, Sexualität im Alter, Sterben (Titel entfallen)
  4. Verschiedenes Dekomaterial
  5. Es fehlen wenigstens ein Dutzend komplette Gedecke von Sammeltassen. Wie viele genau ist schwer festzustellen angesichts des Scherbenhaufens.

 

Abschließend stelle ich fest, dass Sie die von mir gewünschte Liste zu meinem Eigentum nicht beachtet haben. Hätten Sie sich an meine Liste gehalten, wäre es ohne weiteres möglich gewesen, mir mein Eigentum zuzusenden. Eine Zusendung war nicht möglich, weil Sie die unerhörte Frechheit besaßen, die Möglichkeit zu nutzen, ihre Schule auf meine Kosten und zu Lasten meiner Zeit zu entrümpeln. Das sehe ich als grenzenlose Unverschämtheit an. Nebenbei wurde es dazu genutzt, Eigentum von mir vorsätzlich zu zerstören. Ich frage mich, ob Sie außergewöhnlich perfide sind oder einfach nur unfähig, eine Schule zu führen. Es ist aber gleich, auf welches Fazit meine Überlegungen kommen: Resultat und Konsequenz käme auf das Gleiche raus.

Fazit:

Die Dinge, die mir nicht gehören, werden demnächst, wenn es Corona und meine Zeit erlauben, auf dem Schulgelände abgestellt. Da die ehemaligen Schülerinnen, die so nett waren, die Zusendung, für die Sie zuständig waren, zu übernehmen, doch recht zweifelhaft in der Schule behandelt wurden und sich mit Ihrem Müll alleine abbuckeln mussten, weil es anscheinend Beamten an Hilfsbereitschaft und Benehmen mangelt, werden die Sachen nicht in das Schulgebäude gebracht. Es ist Ihre Sache, wie Sie damit weiterverfahren und ob Sie beispielsweise Eigentum des Landes Bayern und damit Steuergelder entsorgen.

 

Sollten Sie mit Ihrer Vorgehensweise beabsichtigt haben, Ihr Mütchen zu kühlen, würden es Jugendliche treffend mit einem sehr sehr bösen Wort ins Knie beschreiben. Mit dieser Aktion haben Sie lediglich Ihre Inkompetenz als Schulrektor nachgewiesen.

 

Da ich inzwischen daran gewöhnt bin, dass in unserem Beamtenstaat kein Interesse an berechtigter Kritik besteht, der staatliche Schulen oder verbeamtete Lehrer betrifft, werde ich auch diese Benachrichtigung veröffentlichen. So können sich wenigstens Steuerzahler darüber informieren, was mit ihren Geldern passiert und ob es sinnvoll ist, sein Kind auf eine staatliche Sozialpflegeschule zu schicken zu einem Schulleiter, der als Pflegehelfer aufgrund seines Umganges mit Daten nicht einmal die Probezeit bestehen würde. Es würde mich wirklich mal interessieren, nach welchen Kriterien die Regierung Oberfranken Lehrpersonal für staatliche Pflegeschulen aussucht. Es scheinen andere Kriterien zu sein, denn an regulären Pflegeschulen werden Berufsfremde als Lehrende oder Schulleitungen meines Wissens nach von der Regierung nicht akzeptiert.

 

Die Beweisfotos zu dieser Email finden Sie auf der Seite https://riesop.beepworld.de/oberstudiendirektor-martin-abt.htm?nocache=1590102401

 

Hochachtungsvoll

Heidrun Dreyling-Riesop

 

 

 

 

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