Kopien meiner Beiträge bei Facebook:
Zweierlei Recht? Also: wenn ich Lügen bei Facebook verbreite, muss ich mit einer Anzeige und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn eine Studienrätin und Fachbereichsleitung (jetzt Studiendirektorin und Fachbetreuung) am beruflichen Schulzentrum Bayreuth Lügen über eine Lehrkraft für Pflegeberufe, nämlich mich, verbreitet, wird eine entsprechende Strafanzeige eingestellt mit der Begründung: kein öffentliches Interesse. Nach meinem persönlichen Empfinden besteht ein öffentliches Interesse, wenn eine Studienrätin, die ja eigentlich eine Vorbildfunktion hat, sich als Lügnerin entpuppt. Das ist aber eine andere Geschichte. Die Frage: warum werde ich als Otto-Normalverbraucher für Lügen strafrechtlich belangt und eine verlogene Studienrätin nicht? Oder dürfen Beamte lügen und werden deshalb nicht belangt. Darüber zermartere ich mir zur Zeit meinen Kopf.
betreffs der nachfragen: mir wurde zum letzten juni gekündigt und in der schule habe ich hausverbot. vor dem arbeitsgericht flogen die lügen auf, deshalb musste man mir eine abfindung zahlen, die lächerlich war im verhältnis zum jobverlust. So, mal ein Beispiel. Eingereicht beim Arbeitsgericht wurde folgende Darstellung von Frau Tschirner: "Jan. Di, 10.01.2018 Die Schüler der BFS SP 10 erzählen mir, dass Frau Riesop sie aus der Stillbeschäftigung geholt hat. Mein Verhalten: Ich gehe zu ihr und sage, dass sie das unterlassen soll (immer wieder über die Jahre hinweg) "Beleidigungen und Fäkalsprache kannst du dir sparen:" Beweise für ihre Darstellung? Fehlanzeige! Ich habe aber einen Beweis: ich war ab dem 4.1.2018 krankgeschrieben und im gesamten Schuljahr 2018 nicht einmal in der Schule. Weder die Schulleitung noch der Leiter für Schulpersonalrecht Martin Steiner, Regierung von Oberfranken, hielten es für nötig, die Angaben von Frau Tschirner zu überprüfen. Warum eigentlich nicht?
Kleine Notlügen von Schülern werden geahndet, gerade von ganz bestimmten Lehrern, die sich dann über die Unehrlichkeit der Schüler endlos aufregen. So eine dummdreiste Lüge bekam ich aber noch nicht von einem Schüler serviert.
Mal eine echte Posse. Beim Arbeitsgericht wird eine Email von Frau Tschirner an den Schulleiter vom 22.12.2017 vorgelegt als Beweis für mein Fehlverhalten. Unter anderem schrieb sie: „………Frau Riesop habe ich noch um 12.10 Uhr im oberen Gang im Neubau gesehen, als ich aus dem Klassenzimmer kam, um zum Arzt zu gehen. Sie kam aus der Toilette und ging dann nach unten. Die SP 10 war nach Rücksprache mit Herrn Weidinger stillbeschäftigt. Am Donnerstag ist Praxistag der SP 11. ……….“ Also: Ich benutzte außerhalb der Unterrichtszeit die Toilette. Was für ein Vergehen. Ich wusste nicht, dass die Toiletten in dieser Schule nicht zur Benutzung freigegeben sind und man anscheinend hochziehen und ausspucken sollte. Oder wie ist das sonst zu verstehen? Weder dem Schulleiter noch Herrn Steiner von der Regierung Oberfranken fiel etwas in dem Zusammenhang auf. Sonst wäre ja nicht diese Email als Beweis für mein Fehlverhalten beim Arbeitsgericht eingereicht worden. Somit kann ich angestellten Lehrern in Oberfranken nur raten: Packt euch Pampers ein.
Nun mal was aus dem Tollhaus: Zum Arbeitsgerichtsverfahren bekam ich eine Darstellung von Frau Tschirner über mich (ohne Datum, ohne Adressat) als Beweis für mein Fehlverhalten: „Vorgeschichte: Bereits seit Jahren erhalte ich E-Mails mit Beleidigungen in überaus beleidigender Form: vgl. vom 14.03.2014 Affe > Gespräch am 21.03.2014!!! (Notiz) verbitte mir die Beleidigungen“
Ich könnte noch mehr Beispiele für Falschdarstellungen, Lügen und Beleidigungen bringen. Also muss ich ja wohl einen guten Job gemacht haben, sonst wäre es ja nicht nötig gewesen, so etwas zu konstruieren.
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