Biografische Aufarbeitung eines BurnOuts (Buch, Taschenbuch, ebook in allen gängigen Internetbuchhandlungen)
Pflegelehrer an einer staatlichen Berufsfachschule für Sozialpflege in Bayern
Problem der Fachlichkeit im Kollegium
Pflegelehrer sind „Praxis“lehrer. Sie sind für den praktischen Unterricht und Praxisbetreuung zuständig. Studienräte sind „Theorie“lehrer. Sie unterrichten die theoretischen Inhalte der Pflege, egal, was sie studiert haben. In der Regel haben sie keine Ahnung von der Pflege. Sie können aber mitreden, weil sie meinetwegen vier Wochen lang ein Praktikum in der Pflege absolviert haben. Sie haben also in einer Pflegeeinrichtung vier Wochen zugesehen und im Weg rumgestanden. Dadurch sind sie Pflegeexperten und können auch einem Pflegelehrer erklären, wie Pflege funktioniert. Dann bekommen Pflegelehrer Sätze um die Ohren wie: „Das bisschen Pflegetheorie kann ich mitunterrichten“.
Problem ist ein Sprachproblem. Ein inkompetenter Studienrat versteht unter Pflegetheorie nämlich Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre etc. Ein kompetenter Pflegelehrer versteht darunter eine der Disziplinen der Pflegewissenschaft. Schon traurig, wenn Lehrer Pflege unterrichten und noch nicht einmal wissen, von was sie reden.
Problem ist der Praxis-Theorie-Transfer. Ein Pflegefremder kann selber kaum theoretische Kenntnisse mit der Praxis verbinden, verlangt das aber von den Auszubildenden.
Problem ist die Trennung von Theorie und Praxis. Das ist in der Realität gar nicht möglich. Der Pflegelehrer ist gezwungen, die sogenannte Theorie mitzuunterrichten, um den Praxis-Theorie-Transfer zu ermöglichen. Dazu fehlt ihm in der Regel die Zeit. Zusätzliche Erschwernis ist, dass er immer nur die halbe Klasse im Unterricht hat, also für die zwei Praxisgruppen alles doppelt vermitteln muss. Und obendrein darf er sich auch noch mit eindeutigen Fehlern des "Theorielehrers" herumärgern. Ist der Studienrat besonders inkompetent, erwartet er, dass der Praxislehrer seine fachlichen Fehler übernimmt (Was nun wirklich nicht geht) oder dass die Schüler zwei Versionen des gleichen Unterrichtsstoffes lernen müssen, eine falsche und eine richtige (Das ist Irrsinn).
Problem ist beispielsweise, wenn Kollegen die Ausbildung nutzen, um ihre rein persönlichen Vorstellungen in die Ausbildung einzubringen. Beispiel: Als alternative Heilmethode wird wertvolle Unterrichtszeit verplempert, weil man unbedingt für Schüßler-Salze Werbung macht. Ich lasse es lieber unkommentiert.
Problem ist inkompetente Einmischung von pflegefremden Schulleitern. Da schwänzen Schüler wochenlang das Praktikum, sind unzuverlässig, lügen, dass sich die Balken biegen, fälschen ihre Anwesenheitslisten (Urkundenfälschung). Oder Schüler werden im Praktikum dabei erwischt, dass sie Betreute bestehlen, eindeutig überführt mit stichhaltigen Beweisen. Logisch, solche Schüler sind sofort, d. h. fristlos, aus Ausbildung und Pflege zu entfernen. Für jede Alten-, Kranken-, Heilerziehungspflegeschule eine ganz klare Sache. An einer Berufsfachschule für Sozialpflege ist das nicht unbedingt so klar. Da muss man nur beim pflegefremden Schulleiter lange genug auf die Tränendrüse drücken und schon darf man seine Ausbildung weitermachen. Für den Pflegelehrer, der dieses Subjekt weiter unterrichten muss, ist das, unwissenschaftlich aber verständlich deutsch ausgedrückt, ein glatter Schlag in die Fresse. Bekommen so etwas die Kollegen aus der Praxis mit, ist nicht etwa der pflegefremde Schulleiter unten durch, sondern der Pflegelehrer und die anderen Schüler dieser Sozialpflegeschule.
Problem mit der Fachlichkeit der Regierung
Problem sind die zentralen schriftlichen Prüfungen. In den Prüfungsaufgaben gibt es immer wieder fachliche Fehler, Fehler im Lösungsschlüssel. Korrekturen nach einem solchen fehlerhaften Lösungsschlüssel würde bedeuten, richtige Antworten als falsch zu erklären. Es gibt Fallbeispiele, da fragt man sich wirklich, aus welchem Jahrhundert die Erstellerin der Aufgabe stammt. Da werden in der schriftlichen Prüfung für Pflege und Betreuung plötzlich Fragen aus dem Fach „Grundlagen der Pflege und Betreuung“ gestellt. Oder es gibt Fragen zum Unterrichtsstoff der zehnten Klasse, was nicht statthaft ist. Oder es werden Fragen zu Krankheitsbildern gestellt, die überhaupt nicht im Lehrplan aufgeführt sind. Für Prüfungsaufgaben beauftragt die Regierung rundum die diversen Pflegeschulen. Bitteschön, wer in der Regierung wählt solche Prüfungen aus? Wer überprüft dort die Prüfungen auf Richtigkeit? Wenn die Regierung Berufsfachschulen für Pflege betreibt, hat sie gefälligst dafür zu sorgen, dass entsprechend kompetente Leute die Prüfungen vorher auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Problem ist der Lehrplan. Die Sozialpflege bildet Fachpflegehelfer aus, keine Fachkräfte. Fachpflegehelfer werden für die Grundpflege, nicht für die Behandlungspflege ausgebildet. Beispiel Umsetzungshilfen zu den Lehrplanrichtlinien der BFS für Sozialpflege: 10. Klasse / Pflege und Betreuung / Lernfeld 2 / Menschen mit speziellen Erkrankungen pflegen und betreuen: Anordnungen von Ärzten und Fachkräften umsetzen, Ohren-, Augen- und Nasentropfen verabreichen, Salben auftragen, Wickel und Auflagen anlegen = Behandlungspflege. 11. Klasse / Pflege und Betreuung / Lernfeld 1 / Prophylaktische Maßnahmen durchführen und bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen mitwirken: Mitwirkung bei ärztlichen Verordnungen, Richtlinien im Umgang mit Medikamenten, Applikationsformen = Behandlungspflege. 11. Klasse / Pflege und Betreuung / Lernfeld 2 / Menschen mit speziellen Erkrankungen pflegen und betreuen: Assistenz bei der Verabreichung von Medikamenten, beim Verbandwechsel, beim Absaugen, bei der Sauerstoffgabe, beim Kathederwechsel, bei Stomaversorgung = Behandlungspflege. Bei den knapp bemessenen Unterrichtsstunden, die im Grunde genommen nur oberflächliche Bearbeitung zulassen, werden also Stunden für Inhalte vergeudet, die einen Fachpflegehelfer im Grunde genommen nichts angehen, aber gerade dazu ermutigen, seine Kompetenzen zu überschreiten. Das ist verantwortungslos. Wer erstellt solche Lehrpläne? Ist der Regierung nicht klar, wen sie da ausbilden?
Problem ist die Reihenfolge der Lernfelder. Irgendwann so nebenbei wird in den Umsetzungshilfen zu den Lehrplanrichtlinien der BFS für Sozialpflege Demenz (Jahrgangsstufe 11 / Lernfeld 2) berücksichtigt. Dummerweise sind die Demenzerkrankten in der stationären Pflege eine Hauptgruppe, die auf Berufsanfänger oft genug einen erheblichen Eindruck machen. Wie sollen sie damit umgehen, darauf reagieren, es verstehen? In der 11. Klasse „schon“ Demenz zu unterrichten heißt, Schüler geplant im Stich zu lassen und etliche vorsätzlich aus der Pflege zu jagen. Bedenkt die Regierung eigentlich, dass die Pflege dringend Nachwuchs benötigt?
Problem ist die Negierung wesentlicher Unterrichtsinhalte wie beispielsweise PTBS/PTR, Validation, Psychobiografisches Pflegemodell, Korsakow-Syndrom, Pflegegeschichte, kultursensible Pflege, Nachhaltigkeit usw usw.
Problem ist die Klientelfremdheit. In der Berufsfachschule Sozialpflege habe ich es mit sehr jungen Berufsanfängern (Mehrheitlich 14 bis 17 Jahre) zu tun. Diese Schüler werden im Lehrplan überhaupt nicht berücksichtigt, denn auf ihre psychosoziale Entwicklung wird überhaupt nicht eingegangen. Wie gehen sie zum Beispiel mit ihren Gefühlen wie Scham, Ekel, Trauer um? Wie kommen sie mit Intimität oder Isolation zurecht? Das ist verantwortungslos.
Problem ist die fehlende Organisierung der Anforderungen in der Praxis. Leistungsbeurteilungen, Ausbildungspläne oder Bewertung von Tagesberichten kann jede Lehrkraft „frei nach Schnauze“ gestalten. Das führt zu erheblichen Qualitätsunterschieden in der Ausbildung. Lehrbücher unterliegen keiner Kontrolle, es existieren keine Empfehlungen zu geeigneten Lehrmaterialien. Da werden an Berufsfachschulen für Sozialpflege „Fachbücher“ benutzt, die fehlerhaft sind und ihrem Anspruch nicht gerecht werden. Von der Pflege erwartet man Qualität. Die Regierung als Träger einer Pflegeausbildung benötigt keine Qualitätsmerkmale?
Problem ist die mangelhafte Förderung von lernschwachen Schülern, die allerdings in der Praxis sehr gute Leistungen erbringen. Vermittlung von Lernstrategien? Fehlanzeige!
Problem ist der Einsatz von pflegefremden Lehrern in der Pflege. Weil der Freistaat Bayern seinen Überschuss an Studienräten beschäftigen muss, geschieht das auf dem Rücken der Pflegelehrer und Qualität des Unterrichtes. Studienräte und pflegefremde verbeamtete Praxislehrer erhalten keine Schulung in Pflege und müssen auch keinen Nachweis erbringen, eine entsprechende Fachlichkeit zu besitzen. Die Regierung im Freistaat Bayern beweist damit sehr deutlich, was sie von Pflege im Allgemeinen hält: Nichts.
Problem mit den Arbeitsbedingungen für Pflegelehrer
Problem: Lehrkräfte für Pflegeberufe werden nicht verbeamtet. Das hat weitreichende Folgen in der Beschäftigungssicherheit und Entlohnung und damit auch auf Renteneinzahlungen.
Problem: Eine Lehrkraft für Pflegeberufe wird beispielsweise nach 30 Jahren Berufserfahrung in der Pflege an einer staatlichen Schule als Berufsanfänger eingestuft. Berufserfahrung muss sie haben, anerkannt wird sie finanziell nicht. Wieder mit weitreichenden Folgen in der Entlohnung und damit auch auf Renteneinzahlungen.
Problem: Pflegepädagogen können theoretisch verbeamtet werden. Dabei gibt es eine eindeutige Benachteiligung gegenüber anderen Fachlehrern. Beispielsweise kann jemand nach neun Jahren Mittelschule Tischler lernen (drei Jahre), macht seinen Meister (ein Jahr; wird gleichgesetzt mit Bachelor), macht ein Jahr seinen Fachlehrer und ist nach fünf Jahren Beamter auf Probe. Ein Pflegepädagoge hat nach der Mittleren Reife (ein Jahr länger) die dreijährige Ausbildung als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger, macht Abitur (drei Jahre länger), studiert Pflegepädagogik (drei bis vier Jahre, meist vier Jahre), macht ein Jahr seinen Fachlehrer und ist mit Glück und minimaler Studienzeit nach elf Jahren Beamter auf Probe. Langfristig rutscht er dem Tischler betreffs Entlohnung immer sechs Jahre nach, was sich auch in der Pension bemerkbar macht.
Problem: Lehrkräfte für Pflegeberufe bekommen in den ersten zwei Jahren Zeitarbeitsverträge. Über das Thema Zeitarbeitsverträge muss man echt nicht diskutieren.
Problem: Der Freistaat Bayern versucht immer, Pflegelehrer mit einer unterhälftigen Teilzeit zu beschäftigen (Davon kann keiner leben und erst recht nicht eine Familie ernähren). Logischerweise zu den gleichen Bedingungen wie vollzeitbeschäftigte Lehrer mit Teilnahme an allen Fachkonferenzen und Schulveranstaltungen (Womit sich ein Zweitjob erledigt hat).
Problem: Der Betreuungsschlüssel für die Praxis ist blanker Hohn. Durch die Hintertür wird schon mal die reale Arbeitszeit der Pflegelehrer erhöht, denn in der Praxis werden die Stunden mit 60 statt mit 45 Minuten berechnet. Dann werden für die 10. Klassen drei Unterrichtsstunden a 45 Minuten statt 60 Minuten angerechnet, für die 11. Klassen vier Unterrichtsstunden. Diese Zeit reicht gerade mal aus für einen Schüler mit einem einzigen Praxisbesuch im Schulhalbjahr, wohlgemerkt ohne Fahrtzeit. Wünschenswert wären aber zwei Besuche pro Schulhalbjahr, nämlich ein Beratungsbesuch und ein benoteter Besuch, um wirklich die Qualität der praktischen Ausbildung zu sichern. Um aber alle Schüler betreuen zu können, müssen mindestens drei Schüler pro Praktikumstag besucht werden mit dazugehörigen Fahrtzeiten. In der Realität heißt das, dass die Pflegelehrer Woche für Woche wenigstens fünf Stunden täglich umsonst arbeiten müssen, bei großen Klassen können es aber auch ohne weiteres zehn Arbeitsstunden und mehr wöchentlich sein, die man nicht bezahlt bekommt. Wohlgemerkt, wenn man bei der Berechnung der Betreuungszeiten auch die Ferienzeiten berücksichtigt. Fahrtzeiten und eine Vor- und Nachbereitungszeit der Praxisbesuche wird nicht erstattet.
Problem: Es wird kein Diensthandy gestellt, der Pflegelehrer muss aber für die Schüler telefonisch erreichbar sein (Beispielsweise bei Fehltagen oder Probleme im Praktikum).
Problem: Es wird kein Dienstwagen gestellt. Um sein Benzingeld zurückzubekommen, muss man einen aberwitzigen stundenlangen Bürokratismus mitmachen. Verschleiß des eigenen Fahrzeugs wird nicht erstattet.
Problem: Es gibt einen Personalrat. Die verbeamteten Kollegen im Personalrat blocken erfahrungsgemäß die Probleme der angestellten Pflegelehrer ab. Und Personalräte, in denen eine erweiterte Schulleitung sitzt - lieber kein Kommentar.
Fazit:
Mit Sozialpflegeschülern zu arbeiten macht Spaß. Es ist schön, diese jungen Leute in das Erwachsenenalter zu begleiten und den Weg in die professionelle Pflege zu ebnen. Eigentlich ist es ein Traumjob.
Die Rahmenbedingungen an einer staatlichen Schule sind allerdings fragwürdig. Eine Lehrkraft für Pflegeberufe oder ein Pflegepädagoge mit entsprechender Fachlichkeit muss seine Fachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Schülern und seine Qualitätsansprüche betreffs Ausbildung an der Eingangstür zur Schule ablegen. Dafür sollte er leidensfähig sein, stets für fachlich unterbelichtete Kollegen Verständnis haben und bereit sein, sich grenzenlos ausbeuten zu lassen. Solche Rahmenbedingungen verursachen erheblichen Disstress und machen langfristig krank.
Kann ich die Arbeit an einer staatlichen Berufsfachschule für Sozialpflege als Lehrkraft für Pflegeberufe empfehlen? Eindeutig NEIN!
Nachdem die Bayrische Landesregierung auf meine Eingaben und Proteste monatelang nicht reagierte, gestatte ich mir, in den nächsten Monaten hier Stück für Stück Hintergründe zu veröffentlichen, die vorsätzlich und mutwillig angestellte Lehrer für Pflegeberufe durch Überarbeitung und Mobbing in ein BurnOut treiben.
Brief an deine Kollegin im Oktober 2017, die unfairerweise ehemalige Schüle-rinnen versuchte anzuwerben, ohne diese über die realen Arbeitsbedingungen aufzuklären.
Namen verändert.
Hallo Kollegin (Beamtin, FOL HWV),
habe Dich versucht telefonisch zu erreichen. Ich bin mehr wie dafür, einen neuen Kollegen zu bekommen - denn die Suppe löffel ich aus - nur ich. Aber ich bin auch dafür, fair zu bleiben. Da kann ich nicht erzählen, dass die neue Kollegin meinen Job kriegt, wenn ich auf Rente gehe.
XY hatte das Pflegepädagogikstudium gerade abgeschlossen. Also die Voraussetzung erfüllt für eine mögliche Verbeamtung nach dem Fachlehrer. Was bot man ihr an? Einen Zeitarbeitsvertrag über 13 Stunden - nach vielem hin und her aufgestockt auf 16 Stunden. Zusätzlich einen Zeitarbeitsvertrag über 5 Stunden für die Berufsförderschule = 21 Stunden. Von der Qualifikation her eine optimale Bewerberin - aber keine Vollzeitstelle und Zeitarbeitsvertrag. Was sie nicht wusste, aber ich: den Vertrag für die BVJ gibt es ein Jahr, dann nochmal ein Jahr - nun müsste fest angestellt werden und das wird nicht gemacht. In zwei Jahren hätte sie also mit 16 Stunden dagestanden.
Es wird für 13 Stunden eingestellt. Gehe ich auf Rente (Ich war eine der Letzten, die eine Vollzeitstelle bekam - anschließend nicht mehr), werden zwei Lk´s mit jeweils 13 Stunden kommen. Oder man findet eine Beamtin mit entsprechendem Vertrag - rate mal, warum ich die YZ (Beamtin, Fachlehrerin HWV mit Kenntnissen in der Grundpflege) angesprochen hatte. Da hatte ich mir schon was bei gedacht.
Wenn wir ehemalige Schüler werben, sollten wir ihnen fairerweise mitteilen:
ohne Pflegepädagogikstudium keine Chance auf Verbeamtung.
als Angestellte extrem schlechte Bezahlung - ich verdiene das Nettogehalt einer Altenpflegehelferin, nicht einer examinierten Altenpflegerin - dafür haben sich doch sechs Jahre Ausbildung mit fünf Praxisjahren (Bedingung für die LK) echt gelohnt. Zusätzlich muss man seinen eigenen Pkw aufarbeiten - Dienstwagen gibt es nicht - und ein zweites Handy für die Schule haben - Diensthandy gibt es nämlich ebenfalls nicht.
keinerlei Möglichkeiten des "Aufstiegs" oder Beförderung.
Nötigung zu kostenlosen Arbeiten durch den Betreuungsschlüssel. KS (Lehrkraft für Pflegeberufe) hätte im letzten Jahr 18 Stunden bezahlt bekommen und hätte real 30 Stunden arbeiten müssen. Personalrat? Abgebügelt - das sind unsere speziellen Probleme - dafür ist er nicht zuständig. Und dass sich angeblich Schulleitung oder Fr. XZ (Regierung) jedes Jahr für einen besseren Betreuungsschlüssel einsetzen - erzählen kann man viel. Passieren tut jedenfalls nichts.
13 Stunden Zeitarbeitsvertrag - keine Vollbeschäftigung. Da wird es schwierig, seinem Arbeitgeber zu erklären, dass man vor dem Unterrichtstag keine Nachtwache machen kann und mindestens zwei Tage in der Woche fehlt. Denn seinen Pflegejob kann man bei der Stundenzahl und Bezahlung garantiert nicht kündigen - es sei denn, man hat zu Hause einen Ernährer mit dicker Brieftasche und macht den Job spaßeshalber. Im Klartext: Aufstiegschancen oder Karriere in der Pflege haben sich erledigt, wenn man Teilzeit arbeitet.
Rate mal, warum KS und ich immer wieder gesagt haben, wir sind die Nigger im Schuldienst. Bekämen wir einen Pflegepädagogen, wäre Ärger vorprogrammiert. Wenn er nämlich merkt, dass er nur 1. Grundpflege, 2. Praxis unterrichten muss (Wozu hat er studiert?) und sich obendrein von Kollegen ohne Pflegeausbildung, die aber Theorie unterrichten, erklären lassen muss, wie Pflege funktioniert.
Angeblich gehen die Arbeitsvorraussetzungen und -bedingungen auf die Regierung oder KMK zurück. Dafür kann die Schule nichts und die kann an unseren Bedingungen auch nichts ändern. Angeblich!
Den verbeamteten Kollegen geht es offensichtlich auch am Allerwertesten vorbei, was wir für Arbeitsbedingungen haben. Aber wenn ehemalige Schüler angeworben werden, dann sollte man ihnen die obigen Punkte fairerweise mitteilen. Wenn sie sich dennoch bewerben - sehr gut. Aber dann wissen sie, auf was sie sich einlassen. Das gebiert der Anstand.
Viele Grüße Heidi
Meinungsfreiheit? Ich zitiere aus einem Schreiben eines Regierungsdirektors vom 23.4.2018, dass mich während meiner Erkrankung erreichte:
Regierung von Oberfranken
Zustellungsurkunde
1. Abmahnnung
2. Aufforderung zur unverzüglichen Änderung Ihrer Website
.......................... (Endlose Abschrift des Textes: Pflegelehrer an einer staatlichen Berufsfachschule für Sozialpflege in Bayern, siehe oben. Der Abschnitt: "Problem mit den Arbeitsbedingungen für Pflegelehrer" wurde nicht moniert, der Regierung sind also unsere Arbeitsbedingungen geläufig.)
Sie haben damit erheblich gegen Grundpflichten einer Lehrkraft im öffentlichen Dienst verstoßen. Ein derartiges dienstliches Verhalten ist nicht hinnehmbar. Sollten Sie sich weitere dienstliche Verfehlungen zuschulden kommen lassen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wir stimmen Ihnen zu, dass Ihre Äußerungen nicht als reine Schmähkritik außerhalb des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit anzusehen ist. Allerdings überschreitet Ihre Veröffentlichung bei Abwägung aller Umstände nach unserer Überzeugung deutlich die Grenzen einer zulässigen Meinungsäußerung.
Indem Sie diese Veröffentlichungen weiter auf Ihrer Website stehen lassen, verletzen Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten förtwährend weiter.
Wir fordern Sie daher dringend auf, die genannte Website unverzüglich, spätestens bis zum
02.05.2018
entweder zu löschen oder ihr einen Inhalt zu geben, der sich im Rahmen des Zulässigen bewegt.
Die Schule erhält eine Kopie des Schreibens.
Hochachtungsvoll
.....................
Regierungsdirektor
Heidrun Dreyling-Riesop
,den 1.5.2018
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Widerspruch gegen die Abmahnung vom 23.4.2018
Widerspruch gegen die Abmahnung von …….. Rektor am 23.12.2017
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Regierungsdirektor ……., Regierung Oberfranken, wegen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht gegenüber mir als Arbeitnehmer
Sehr geehrter Herr ……..,
Ihr plötzliches Interesse für meine Homepage ist doch etwas außergewöhnlich.
ist es meine private Homepage.
existiert die Kritik schon seit längerem. Wenn Sie sich die Mühe machen und sich wirklich mit den Inhalten der Homepage auseinandersetzen würden, würden Sie noch mehr Kritik finden, die auch seit ewigen Zeiten besteht. Im Übrigen wurde die Kritik auch, nicht nur von mir, bei der Evaluation geäußert und noch weitaus schärfer formuliert („Wir sind die Nigger des Schuldienstes!“). Auf die Kritik wurde dazumal nicht reagiert. Unsere Kritik wurde im Personalrat vor zwei und drei Jahren abgeblockt mit dem Hinweis, das sei unser spezielles Problem, dafür sei der Personalrat nicht zuständig. Urplötzlich dieses Interesse an der Kritik? Da könnte man auf die Idee kommen, dass dieses Interesse durch meine Erkrankung entstanden ist. Der Verdacht, dass hier vorsätzlich auf meine Kündigung hingearbeitet wird, ist wohl nicht unbegründet.
Ich hatte angeboten, wenn irgendetwas an der Kritik nicht zutreffend sei, würde ich sofort entsprechende Inhalte löschen und mich entschuldigen. Darauf sind Sie nicht eingegangen.
Ich wiederhole, dass auch für mich Artikel 5 des Grundgesetzes gilt. Die Seite bleibt unverändert.
Ich bin eindeutig durch die Arbeits- und Rahmenbedingungen an der Berufsfachschule für Sozialpflege Bayreuth erkrankt. (Übrigens bin ich nicht die erste Lehrkraft für Pflegeberufe, die durch die Arbeits- und Rahmenbedingungen an der Berufsfachschule für Sozialpflege …… erkrankt ist. Das scheint Sie aber nicht zu interessieren.) Ursächlich für meine Erkrankung war die fehlende Fürsorgepflicht meines Arbeitgebers mir gegenüber. Mein Arbeitgeber verhindert gerade mit diesen ungerechtfertigten Abmahnungen meinen Genesungsprozess nachhaltig. Ich empfinde es als Körperverletzung.
In der Ankündigung der beabsichtigten Abmahnung vom 17.4.2018 prahlten Sie mit Ihrem Insiderwissen und haben damit mehr wie deutlich gemacht, dass Ihnen nicht daran gelegen ist, objektiv die auch von mir wahrgenommene vorhandene Störung des Betriebsfriedens aufzuklären. Stattdessen wird versucht, mir die Störung des Betriebsfriedens anzulasten. Ich stelle fest, dass Ihnen anscheinend entgeht, dass Sie mir gegenüber ebenfalls eine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber haben.
In der Ankündigung der beabsichtigten Abmahnung vom 17.4.2018 unterstellten Sie mir ausführlich Schmähungen. Inzwischen haben Sie den Vorwurf der Schmähkritik zurückgenommen. Warum wurde dieser Vorwurf überhaupt geäußert? Sollte es ein Mittel zur Einschüchterung darstellen? Das ist eine Frage, keine Feststellung.
Sie argumentieren mit arbeitsvertraglichen Pflichten. In meinem Arbeitsvertrag steht kein Wort davon, dass ich keine Homepage betreiben darf. Der Arbeitsvertrag verbietet auch nicht die freie Meinungsäußerung. Das wäre sittenwidrig und so einen Arbeitsvertrag hätte ich auch nicht unterschrieben.
Meine Loyalität gegenüber meinem Arbeitgeber beweise ich ständig dadurch, dass ich bis jetzt nicht veröffentliche, was ich in dieser Schule erlebt habe. Beispiele:
Ein Schuljahr Müll und Kippen von der Straße vor der Schule unter Aufsicht des Hausmeisters aufsammeln.
Zu jedem Schuljahresbeginn der Versuch, meine Arbeitsbedingungen vorsätzlich zu erschweren mit damit verbundenen massiven Stress und unfallträchtigen Zeitdruck, erhöhten unbezahlten Arbeitsstunden durch vermehrte Fahrtzeiten und -kosten.
Es gibt festgelegte Unterrichtspflichtstunden für alle Lehrkräfte. In meinen Fall werden die Pflichtstunden sechs Wochen lang um wöchentlich zwei unbezahlte Stunden erhöht.
Zwei Jahre öffentliche Aberkennung meines Weiterbildungsabschlusses. Dafür öffentliche Zuerkennung der „Lehrkraft für Pflegeberufe“ an eine Kollegin, die überhaupt nicht die Weiterbildung gemacht hatte.
Meine Loyalität gegenüber meinem Arbeitgeber habe ich damit bewiesen, dass ich im letzten Schuljahr mit allen Mitteln versucht hatte, die Lücken von erkrankten Kollegen zu schließen. Was aber keineswegs gedankt wurde, im Gegenteil.
Meine Loyalität gegenüber meinem Arbeitgeber habe ich damit bewiesen, dass ich bis jetzt nicht öffentlich gemacht habe, was beispielsweise in meiner Schule schon alles falsch unterrichtet wurde.
Nun zur „Abmahnung“ von ………. Diese Abmahnung besitzt keine Gültigkeit. Wenn es mein Gesundheitszustand erlaubt, werde ich auch arbeitsrechtlich gegen diese Abmahnung vorgehen. Dass ich auf eine private Email eine dienstliche Abmahnung bekomme ist eine Sache. Dass die Abmahnung aber mit einer Unterstellung und Unwahrheit begründet wird – das geht nun gar nicht. Da wird mir auch jedes Arbeitsgericht Recht geben.
Dass der Personalrat dazu keine eindeutige Stellung bezogen hat, wundert mich nicht. Im Personalrat sitzt die Schulleitung. Dass der Personalrat erst nach dreieinhalb Monaten auf mein Schreiben per Email reagiert mit dem Argument, man hätte mich wochenlang telefonisch nicht erreichen können, ist mehr wie zweifelhaft. Meine behandelnden Ärzte können eindeutig darüber Auskunft geben, ob diese Aussage glaubhaft ist. Ich hatte mich mit Sicht auf den Betriebsfrieden um eine friedliche Beilegung des Konfliktes bemüht. Das war offenbar nicht erwünscht und ein Fehler. Den Vorschlag des Personalrates lehne ich ab. Ein Gespräch mit …….. wird nicht die Arbeitsbedingungen an der Schule gegenüber Lehrkräften für Pflegeberufe ändern. Ich denke mal, dass da das „Insiderwissen“ Dinge und Personen überbewertet und nicht erkennt, um was es wirklich geht. Es geht um das System, dass, zumindest an meiner Schule, nicht in der Lage ist, mit qualifizierten Fachkräften aus der Pflege zusammen zu arbeiten, Lehrkräften für Pflegeberufe Geringschätzung entgegenbringt und sie bedenkenlos ausbeutet und verheizt.
Angesichts meines Alters sind meine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt denkbar schlecht. Darum werde ich mich nicht in eine Kündigung treiben lassen wie meine ehemalige Kollegin.
Ich fordere Sie auf, die Abmahnung unverzüglich zurückzunehmen. Meine Beschwerde richtet sich auf die Tatsache, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht mir gegenüber vernachlässigen aufgrund von Parteilichkeit und subjektiver Beurteilung der Sachverhalte.
Die Schule und die bayrische Landesregierung erhalten eine Kopie dieses Schreibens.