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Um es klarzustellen: die "Wilde Euthanasie“ war keine Erfindung der Nazis. Mit „Wilder Euthanasie“ ist gemeint, dass Anstalten, Pflegeeinrichtungen, Psychiatrien, etc. alleine entscheiden, wer ermordet werden soll unter Vortäuschung einer „natürlichen Todesart“. Wegbereiter der „Wilden Euthanasie“ war Ende des 19. Jahrhunderts die Einstufung der Menschen nach ihrem „Produktionswert“ und dass Menschen mit Behinderung als „minderwertig“ bezeichnet wurden. Übrigens nicht nur in Deutschland.
Bereits im I. Weltkrieg begann eine planmäßige „Wilde Euthanasie“. Der Krieg verschlang durch Rüstungsausgaben und Kriegsführung sämtliche verfügbaren gesellschaftlichen Ressourcen, Ärzte und Pflegekräfte wurden zum Kriegsdienst verpflichtet. Heil- und Pflegeanstalten, Alten-, Siechen- und Kinderheime usw. waren personell bedenklich unterbesetzt, die Pflegesätze derart reduziert, dass eine ausreichende Versorgung nicht mehr gewährleistet war.
Im Winter 1916/17 stieg in den Anstalten die Übersterblichkeitsrate um bis zu 20 Prozent. Der Direktor der Kgl. Heil- und Pflegeanstalt Regensburg berichtete von katastrophalen Zuständen. Kranke schrien ununterbrochen vor Hunger, prügelten sich um Nahrungsmittel, machten sich sogar über Abfälle und alles her, was ihnen versprach, das Hungergefühl zu dämpfen. Allein in den psychiatrischen Kliniken forderte der I. Weltkrieg im Deutschen Reich deshalb 70.000 Menschenopfer.
In der Weimarer Republik erholte sich langsam das Behindertenwesen und die Krankenversorgung, stürzte allerdings ab 1929 durch die Weltwirtschaftskrise erneut in eine tiefe Krise. Die Reformbestrebungen in der Behandlung von psychisch und physisch Erkrankten erlebte wieder einen Tiefpunkt. Gegen Ende der Weimarer Republik waren die Pflegesätze bereits massiv reduziert, ab 1933 senkten die Nazis drastisch die Pflegesätze weiter, sodass eine ordentliche Versorgung der Heim- und Anstaltsinsassen kaum noch möglich war.
Vermehrt diskutierten Mediziner und Pflegekräfte in diesem Dilemma die Vernichtung von Menschen, bei denen sie keine Chancen einer „Heilung“ erblickten. Die, die als „unheilbar“ galten, bekamen die Verschärfungen massiv zu spüren durch zunehmende Verwahrlosung, vorsätzlich herbeigeführte Unterernährung und einer Pflege, die auf jegliche Förderung oder therapeutische Ansätze verzichtete. Die „Wilde Euthanasie“ begann also bereits vor der T4-Aktion, ebbte etwas ab durch die planmäßige Ermordung in den Mordfabriken von 1939 bis 1941, um anschließend wieder in großem Maßstab aufgenommen zu werden, diesmal aber planmäßiger. Das Morden ging systematisch weiter bis zum Ende der Nazi-Diktatur.
Im Zusammenhang mit unserer Region ist besonders die Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll in Regensburg von Interesse. Die Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll wurde 1852 als "Königliche Kreisirrensanstalt Karthaus-Prüll" in einem ehemaligen Kloster errichtet und verfolgte bis 1933 Reformen wie eine wohnliche Umgebung, freie und aktive Arbeitstherapie und musikalische und künstlerische Förderung der Patient*innen.
Mit der Machtübernahme durch die Nazis verschärfte sich die Situation der Patient*innen. Der damalige Klinikdirektor verteidigte zwar weiterhin das Lebensrecht psychisch kranker Menschen, unterstützte aber das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Bis 1939 wurden circa 600 Patient*innen zwangssterilisiert.
Ab 1938 wurde der stramme Nazi Paul Reiß Direktor der Anstalt und setzte das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten um. Er erstellte mit die Meldebögen für die T4-Aktion und war verantwortlich für die Transporte zur Zwischenanstalt Niedernhart. Fünf Transporte aus der Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll gingen direkt in der Zeit vom November 1940 bis Anfang August 1941 in die Mordfabrik Hartheim. Über 600 Patient*innen wurden dort durch Gas ermordet, auch Weidener Bürger*innen.
Nachdem die T4-Aktion vordergründig offiziell eingestellt wurde, übernahm man ab 30.11.1942 in Karthaus-Prüll mit dem sogenannten „Hungerkost-Erlaß“ des Bayerischen Staatsministers des Inneren das Morden selber.
Erlass des Bayerischen Staatsministers des Inneren vom 30.11.1942 (gemeinfrei)
Unter Hungerkost wurde die Verabreichung einer fett- und fleischlosen Sonderkost („E-Kost“) mit wenig Kohlehydraten verstanden. In Wasser wurde meistens ausschließlich minderwertiges Gemüse gekocht. Die Flüssigkeit und Ballaststoffe gaukelten den Betroffenen eine Sättigung vor, um sie zunächst ruhig zu stellen, bis sie durch die Unterernährung und Entkräftung in Lethargie verfielen. So umging man, dass die Patient*innen bei völligem Nahrungsentzug revoltierten. Ziel der Hungerkost war der Tod „arbeitsunfähiger“ Patient*innen nach spätestens drei Monaten.
Reiß ließ eine Hungerstation einrichten, in der Patient*innen vorsätzlich und geplant durch Verwahrlosung, Kälte und Hungerkost ermordet wurden. Es wurde auch mit überdosierten Medikamenten wie Schmerz-, Schlaf- oder Narkosemedikamenten, meist Luminal, "nachgeholfen".
Schätzungsweise wurden 950 Patient*innen Opfer der sogenannten „Wilden Euthanasie“ in der Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll, darunter dreizehn Menschen aus Weiden, die auch namentlich bekannt sind. Das 14. Opfer der „Wilden Euthanasie“, Anton Bandhauer, starb in der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee.
Diese NS-Opfer aus Weiden sind bis jetzt vergessen. Es wäre schön, an diese Menschen sichtbar zu erinnern. Das gilt übrigens auch für die gesamte nördliche und mittlere Oberpfalz, die sich mit der Erinnerungsarbeit für diese Menschen bisher schwertut.
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