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T4-Aktion
Die Nazis benötigten für ihren Krieg Mediziner, Pflegekräfte und Lazarette. Radikal gekürzte Pflegesätze und „Wilde Euthanasie“ in den Pflegeanstalten erreichten für sie nicht schnell genug in vollem Umfang das erhoffte Ziel. Ende Juli 1939 planten deshalb in der Berliner Tiergartenstraße 4 (deshalb Aktion-T4) hochrangige Mediziner und der Reichsleiter der NSDAP und Chef der Kanzlei des „Führers“ einen fabrikmäßigen Massenmord an sogenannten „Erbkranken“. Gemeint waren damit Kranke, Sieche und Menschen mit Behinderung.
Bis auf einen sagten die geladenen Mediziner ihre Unterstützung zu und begannen, geeignete Pflegekräfte und Ärzte zu rekrutieren. Im Oktober 1939, zurückdatiert auf den 1.9.1939, diktierte Adolf Hitler auf seinem Privatbriefbogen, dass man unheilbar Kranken den „Gnadentod“ geben sollte. Dieses Schreiben war kein öffentlicher Erlass, besaß keinen Gesetzescharakter. Somit bestand nie eine Verpflichtung oder ein Befehlsnotstand zur Teilnahme an den Verbrechen.
Hitlers zurückdatiertes Schreiben (gemeinfrei)
In Brandenburg an der Havel ließ man im dortigen KZ, das mitten in der Stadt lag, von Häftlingen eine Gaskammer errichten, die als Duschraum getarnt war. Vermutlich wurden diese Häftlinge bei einer dortigen „Test-Vergasung“ ermordet, der Hitler und andere beiwohnten. CO-Gas wurde dann als „effektivste“ Tötungsart für die geplanten Mordfabriken ausgewählt.
Um einen fließbandartigen Massenmord zu sichern, wurden verschiedene Firmen gegründet. Die Gekrat, „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“, war mit den grauen Bussen als Transportunternehmen für die Beförderung in die Mordfabriken zuständig. Größere Transporte wurden unter Gekrat-Führung auch per Reichsbahn abgewickelt. Die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ entwickelte die Meldebögen, Kriterien und erstellte „ärztliche Gutachten“. Die „Allgemeine Stiftung für Anstaltswesen“ versendete ab Ende 1939 die Meldebögen. Etwa 30 Gutachter, Ärzte, Hochschullehrer oder Anstaltsleiter, entschieden nach diesen Meldebögen über Leben und Tod von Patienten, die sie nie sahen. Sonderstandesämter direkt in den Vernichtungsanstalten waren zuständig für Totenscheine mit fingierten Todesursachen, Todesbenachrichtigungen, Nachlass der Opfer, Vertuschung der wahren Sterbeorte und Urnenversand. Familien, die ihre Angehörigen bestatten wollten, erhielten von den Sonderstandesämtern Urnen mit den Resten einer „Gaskammerfüllung“, nicht die Asche ihres Angehörigen.
Brandenburg an der Havel in der Nähe von Berlin, Grafeneck bei Münsingen auf der Schwäbischen Alb in Württemberg, Sonnenstein in Pirna in Sachsen, Bernburg an der Saale in der Provinz Sachsen, Hadamar in Hessen und Hartheim bei Linz in Österreich wurden als Mordfabriken installiert.
Die Geheimhaltung der Mordaktion funktionierte nicht. Die Häufung der Todesfälle weckte Misstrauen, dazu kamen Fehler in der Abwicklung wie unglaubwürdige Todesursachen, falsche Todesbenachrichtigungen oder die versehentliche Versendung zweier Urnen. Widerstand regte sich. Am 3.8.1941 hielt Clemens August Graf von Galen, Bischof von Münster, eine vielbeachtete Predigt gegen das Euthanasieprogramm. Diese Predigt wurde von allen Widerstandsgruppen, unabhängig von ihrer Weltanschauung, aufgegriffen und verbreitet, in andere Sprachen übersetzt und auch von alliierten Flugzeugen über der Front für deutsche Soldaten abgeworfen. Der öffentliche Druck wuchs und die Nazis knickten ein und beendeten offiziell die T4-Aktion.
In der Zeit von 1939 bis 1941 wurden in den Mordfabriken etwa 70.000 bis 140.000 Menschen ermordet. Diese geschätzten Opferzahlen ergaben sich durch beobachtete Transporte, verschwundene Insassen von Behinderteneinrichtungen im Einzugsgebiet und Zeugenaussagen ehemaliger Beschäftigten.
Allerdings endete nicht das Morden, denn nun wurde die Wilde Euthanasie verstärkt. Um die Mordfabriken, angeschlossene Institutionen und das „bewährte“ Personal weiter nutzen zu können, begann die Aktion 14f13, auch als Sonderbehandlung 14f13 bezeichnet. Die „14“ stand bei der SS für den Inspekteur der Konzentrationslager, „f“ für Todesfälle und „13“ für die Todesart. Ziel der Häftlings„euthanasie“ war, die KZ´s von „Ballastexistenzen“ zu befreien. Als „Ballastexistenzen“ wurden Häftlinge bezeichnet, die durch Alter, Krankheit oder Unfälle nicht mehr arbeitsfähig waren. Das Morden in den Mordfabriken Bernburg, Sonnenstein (bis August 1941) und Hartheim ging also weiter.
Mordfabrik Hartheim
Hartheim ist für uns von besonderem Interesse, weil dort zehn namentlich bekannte Menschen aus Weiden ermordet wurden.
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